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Altanschlüsse Bürger sollten Bescheide anfechten

Die Stadt Cottbus zahlt Abwasserbeiträge von Alt-Anschließern zurück. In Sachsen-Anhalt ist die Lage kompliziert.

Von Gudrun Billowie 05.02.2016, 00:01

Magdeburg l Massenweise wurden Eigentümer in den vergangenen Wochen in Sachsen-Anhalt zur Kasse gebeten. Es geht um nachträgliche Zahlungen für Abwasser-Anschlüsse. Für Brandenburg aber hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine rückwirkende Erhebung von Altanschließerbeiträgen nicht rechtens seien. Deshalb erhalten nun in Cottbus auch die ersten Eigentümer ihr Geld zurück. Sie hatten zwar bezahlt, aber Widerspruch einlegten.

In Sachsen-Anhalt wurden hingegen zuletzt noch immer Bescheide verschickt. Die Sachlage im Land ist kompliziert. Wer keinen Widerspruch eingelegt oder nach Ablehnung des Widerspruchs nicht geklagt hat, verfügt über einen bestandskräftigen Bescheid und das Geld ist erst einmal weg.

Angesichts der neuen Situation rät der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) jedoch allen betroffenen Alt­anschließern, einen Antrag auf Aufhebung des Beitragsbescheides und Rückzahlung an den Zweckverband zu stellen mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb sei der Beitragsbescheid rechtswidrig und eine Rücknahme werde beantragt. Seit Veröffentlichung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 17. Dezember 2015 hat man dafür drei Monate Zeit, also bis zum 16. März 2016.

Die Erfolgsaussichten sind laut VDGN zwar gegenwärtig nicht sehr groß, weil die sachsen-anhaltische Landesregierung die Gültigkeit der Karlsruher Entscheidung bisher nicht anerkannt hat. Die Sachlage könne sich aber zum Beispiel schlagartig ändern, wenn das Bundesverfassungsgericht auch über Fälle aus Sachsen-Anhalt entscheidet.

In Wolmirstedt bereitet die Interessengemeinschaft „Wir wollen alles zurück“ (WWAZ) derweil eine Musterklage gegen den Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) vor. Da die Klage nur von einer Person geführt werden kann, sind finanzielle Unterstützer gesucht. Bisher haben sich dafür 200 Bürger bereit erklärt. Bis zum Jahresende 2015 hatte der Wolmirstedter Verband 18  000 Bescheide an sogenannte Atanschließer verschickt. Nach Angaben des Verbandes wurden dagegen rund 15 000 Widersprüche eingelegt.