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Auftragsvergabe 14 Millionen Landesgeld außer Kontrolle

In einem brisanten Papier des Rechnungshofes geht es um Beraterverträge, Studien, Gutachten - Millionen Euro wurden freihändig vergeben.

Von Michael Bock 01.07.2016, 01:01

Magdeburg l Der Rechnungshof hat stichprobenartig Beraterverträge, Gutachten und Studien geprüft, die zwischen 2010 und 2013 von Landesministerien vergeben wurden. Das etwa 100-seitige Papier sorgt momentan in Ministerien für Unruhe und wird dort als eine Art geheime Kommandosache behandelt. Doch erste Details sickern durch.

Nach Volksstimme-Informationen nahmen die Kassenprüfer 360 Beraterverträge, Gutachten und Studien unter die Lupe. Gesamtvolumen: 24,9 Millionen Euro. Etwa 70 Prozent der Gutachten wurden der Prüfung zufolge freihändig und oft am Parlament vorbei vergeben. Dem Vernehmen nach hält es der Rechnungshof für besonders kritikwürdig, dass Gutachter- und Beratungsleistungen von etwa 14   Millionen Euro sogar ohne Vergleichsangebote vergeben wurden. Vielfach sei nicht ermittelt worden, ob die ausgeschriebene Leistung nicht im eigenen Haus hätte erbracht werden können.

Mehr als nur einmal sollen Verantwortliche in den Ministerien getrickst haben, um Aufträge am Finanzausschuss des Landtages vorbei zu schleusen. Dabei gelten klare Regeln: Vor dem Abschluss von Beraterverträgen und Gutachten über 20.000 Euro muss die Landesregierung diese in der Regel dem Finanzausschuss des Landtages zur Einwilligung vorlegen.

Auffällig ist, dass das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (isw) in Halle mit Millionen-Aufträgen bedacht wurde. Das isw galt regierungsintern schon immer als eine Art „Haus- und Hoflieferant“ von Ex-Finanzminister Jens Bullerjahn (SPD).

Das Finanzministerium bestätigte zunächst, dass es zwischen 2011 und 2016 insgesamt vier Beraterverträge für insgesamt 432 500 Euro an das isw vergeben habe. Davon seien zwei (Gesamtvolumen: 105.500 Euro) freihändig vergeben worden. Der größte Auftrag (rund 98.000 Euro) umfasste dabei die „fachliche und organisatorische Begleitung“ des Stark-III-Programms zur Sanierung von Kitas und Schulen. Er sei „wegen Dringlichkeit“ nicht öffentlich ausgeschrieben worden.

Ein anderer Fall dürfte viele Fragen aufwerfen: Das Finanzministerium schloss einen Geschäftsbesorgungsvertrag bis zum Jahr 2020 mit der landeseigenen Investitionsbank (IB) über 6,3 Millionen Euro ab. Die IB wiederum vergab – in diesem Fall nach einer Ausschreibung – Aufträge von mehr als 4,4 Millionen Euro an das isw. Der Verdacht liegt nahe, dass so die Auftragsvergabe an das isw geschickt verschleiert werden sollte. Nach Auffassung des Rechnungshofs wurde mit diesem Manöver das Budgetrecht des Parlaments umgangen.

Die Landesregierung ist nun aufgefordert, zu den Prüfergebnissen Stellung zu nehmen. Rechnungshofpräsdent Kay Barthel bestätigte nur, dass der Entwurf eines Prüfberichtes vorliege. Dieser beinhalte eine „ganze Reihe von Beanstandungen“. Zu Details wollte sich Barthel noch nicht äußern.