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WahlfälschungGebhardt belastet CDU-Mitarbeiter

Im Prozess um die Fälschung von Briefwahlunterlagen in Stendal wurden neue Beschuldigungen erhoben. Details bleiben aber offen.

18.01.2017, 09:58

Stendal l Überraschung im Stendaler Wahlfälschungsprozess. Zum Auftakt des zweiten Prozesstages ließ der angeklagte ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt durch seinen Anwalt Uwe Kühne eine weitere Erklärung verlesen. Darin belastet er auch Mitarbeiter der CDU-Geschäftsstelle, ohne allerdings Namen zu nennen.

Laut Gebhardt waren die von mehreren Bevollmächtigen abgeholten Briefwahlunterlagen in der Endphase vor dem Wahltag 25. Mai 2014 bereits vorsortiert. "Zum Teil waren Stimmzettel ausgefüllt", heißt es in seiner Erklärung. Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden unterbrach daraufhin die Sitzung für 20 Minuten. Gebhardt wollte im Anschluss weitere Fragen jedoch nicht beantworten.

Die als Zeuginnen geladenen beiden Mitarbeiterinnen der CDU-Geschäftsstelle erklärten bei ihrer Vernehmung, sie hätten von Gebhardt hinterlegte verschlossene Umschläge mit Vollmachten erhalten, diese bei der Stadt eingereicht und anschließend die Unterlagen in der Geschäftsstelle für ihren damaligen Parteifreund hinterlegt.

Er habe ihnen zuvor versichert, dass die Vollmachtgeber selbst die Vollmacht erteilt hätten und er ihnen die Wahlunterlagen persönlich vorbeibringen würde. Beide gaben an, daran keine Zweifel gehabt zu haben.

Selbst als eine Vollmacht von der Stadt einbehalten wurde, da der vermeintliche Vollmachtgeber bereits selbst gewählt hatte, sei sie nicht stutzig geworden, räumte CDU-Kreisgeschäftsführerin Yvette Below ein, "weil ich keine Vermutung oder einen Verdacht hatte". Sie habe Gebhardt deswegen auch nicht zur Rede gestellt.

Dem 43-Jährigen wird Urkunden- und Wahlfälschung in 300 Fällen vorgeworfen. Für die Kreistags- und Stadtratswahl im Mai 2014 soll er so 960 Briefwahlstimmen gefälscht haben. Es ist Sachsen-Anhalts bislang größter Wahlskandal.