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Fußball FCM Erster in Strafentabelle

Mit dem Rekordwert von 40.000 Euro hat der 1. FC Magdeburg Platz eins der Strafentabelle übernommen.

10.02.2016, 23:01

Magdeburg l Beim Blick auf den Strafenkatalog der 3. Liga fällt sofort auf: Die Ostvereine haben sich am meisten zuschulden kommen lassen, liegen klar vorne. Das Ganze relativiert sich, wenn man weiß, dass Clubs wie der FCM, Dynamo Dresden oder Hansa Rostock die mit Abstand meisten Zuschauer rekrutieren und ein paar „schwarze Schafe“ vermutlich immer dabei sind. Zu verurteilen ist es allemal.

Noch am Montagabend gegen 19 Uhr hatte der FCM seinen Einspruch per Telefax beim DFB in Frankfurt zugestellt und Dienstagvormittag sogleich eine Eingangsbestätigung erhalten. Auf die kurze Frist von nur 24 Stunden war der Aufsteiger eingestellt. Hoffmann: „Das wussten wir, weil es in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB genauso drinsteht.“

Zu den Chancen, das Strafmaß zu reduzieren, warnte der Anwalt vor überhöhten Erwartungen: „Das ist schwer einzuschätzen und seitens des DFB-Sportgerichts eine Ermessenssache. Es existiert keine Tabelle, in der man nachschauen kann, welche Strafe es bei welchem Vergehen gibt. Mir erscheint die Summe von 40 000 Euro allerdings sehr hoch. Berücksichtigen muss man natürlich, dass der FCM ,Wiederholungstäter‘ ist.“ Andererseits können sich, so Hoffmann, Aktionen wie der Behindertentag, die „Meile der Demokratie“ oder der Dialog mit den Fans strafmildernd auswirken.

Den Bärenanteil des Strafmaßes, nämlich 20 000 Euro, machen die Vorkommnisse in Großaspach aus. Auch weil am 21. November vergangenen Jahres rund 30 Personen in den Innenraum des Stadions eingedrungen waren, was zu einer Spielunterbrechung geführt hatte. Die Club-Verantwortlichen hatten diesbezüglich stets betont, die Kosten auf die Verursacher umzulegen. Leicht wird das jedoch nicht.

Zwar konnten die Täter ermittelt werden. Laut Geschäftsstellenleiter Matthias Kahl „handelt es sich um vier Personen. Und weitere Nachforschungen laufen“. Doch bis zur endgültigen Verurteilung und einer entsprechenden Summe auf dem FCM-Konto dürfte es noch ein langer Weg sein.

Zumal ein solches Vorgehen auch nur dann möglich ist, wenn, wie es immer heißt, alle juristischen Mittel ausgeschöpft werden. Hoffmann erläuterte, was dahinter steckt: „Wenn wie hier der FCM Schadenersatz geltend machen will, hat er eine Schadenminderungspflicht. Die Pflicht, zu versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Auch aus diesem Grund haben wir Einspruch eingelegt.“