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Prozessauftakt wegen Brandstiftung im Elfgeschosser Nach dem Feuer noch immer Albträume

Von Wolfgang Biermann 30.10.2010, 04:15

Um schwere Brandstiftung geht es seit gestern am Landgericht Stendal. Ein 23-Jähriger soll für eine Brandserie in der Nacht zum 18. Mai verantwortlich sein. Zwei Brände in einem Elfgeschosser in Stendal-Stadtsee, bei dem fast zwei Menschen ums Leben gekommen wären, sollen auf sein Konto gehen. Außerdem soll er Feuer nahe zwei Discountern gelegt, gelbe Säcke angezündet und ein Auto angesteckt haben.

Stendal. Einer 44-jährigen Gärtnerin, die im elften Stock des Hochhauses Dr.-Kurt-Schumacherstraße 8 wohnt, steht der Schock über das Geschehen jener Nacht noch immer ins Gesicht geschrieben. Die Nacht, in der sie und ihr Lebenspartner nahezu ihr ganzes Hab und Gut verloren und nur ihr nacktes Leben retten konnten.

Wie sie als Zeugin vor der Ersten Großen Strafklammer gestern aussagte, habe sie ihr Kater durch sein Mauzen geweckt. "Da stand die Wohnungstür schon in Flammen", berichtet sie. Sie machte ihren Gefährten wach und alarmierte per Telefon die Polizei. Zusammen mit ihrem Partner flüchtete die Wohnungsinhaberin auf den Balkon. Zum Glück hatte der 49-jährige Produktionsarbeiter sein Handy mitgenommen. Denn vom Balkon aus sahen die beiden, wie die Feuerwehr wieder abrücken wollte, zu einem Brand nahe des NP-Marktes in der Rosa-Luxemburg-Straße.

Die Feuerwehrleute hatten in der achten Etage einen brennenden Kinderwagen gelöscht und offenbar nichts vom Brand im obersten Geschoss bemerkt. Mittels Handy riefen die auf dem Balkon Stehenden bei der Polizei um Hilfe und wurden schließlich gerettet.

Angeklagter war am Tat-Abend betrunken

Sie habe noch immer Albträume und wache nachts bei jedem Geräusch auf, so die Zeugin, die nach dem Brand aus dem Wohngebiet umgezogen ist, um mit ihrem Lebensgefährten einen Neuanfang zu machen. Versichert waren sie nicht und beziffern den Schaden auf etwa 15 000 Euro. Nur wenig unversehrter Hausrat sei ihnen geblieben.

Auch der recht couragiert wirkende Partner der Frau schildert seine Ängste, die noch immer sein Leben begleiten.

Da bricht der vielfach vorbestrafte Angeklagte, der eigentlich vor Gericht nicht aussagen wollte, sein Schweigen. "Ich wollte das nicht. Es tut mir leid, dass ich das gemacht habe", sagt er. Bei dem in der Tatnacht quasi in flagranti Festgenommenen geht es um viel. Denn wie Staatsanwältin Birte Illiev der Volksstimme sagte, stehen auf besonders schwere Brandstiftung laut Gesetz als Mindeststrafe fünf Jahre Gefängnis.

Er sei am Tatabend betrunken gewesen und wollte einen Kumpel in jenem Hochaus besuchen, der aber nicht da war, gibt der Angeklagte an. "Wenn ich Geld habe, trinke ich jeden Tag – bis ich nicht mehr kann." Auch andere Drogen habe er zuweilen konsumiert. In seinen Vorverurteilungen spielten Alkohol und Feuer mehrfach eine Rolle.

Ein Gutachter soll nun klären, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aufgrund von Sucht und eine Unterbringung im Maßregelvollzug in Betracht kommen.

Das Urteil wird für den 5. November erwartet.