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Düngeverordnung Erhebliche Veränderung für Landwirte

Zu viel Nitrat im Grundwasser ist ein großes Problem in Niedersachsen. Eine neue Düngeverordnung soll Abhilfe schaffen.

01.05.2017, 13:57

Hannover (dpa) l Die neue Düngeverordnung mit ersten Neuregelungen vom kommenden Jahr an hat für die Landwirte erhebliche Folgen. Die komplette Düngepraxis der vergangenen Jahre müsse auf den Prüfstand gestellt werden, sagte der Umweltreferent des Bauernverbandes Landvolk Niedersachsen, Hartmut Schlepps. "Alles muss überprüft werden, ob es mit den neuen Regeln noch in Übereinstimmung steht." Das Landwirtschaftsministerium in Hannover geht davon aus, dass die Zahl der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren erheblich zunehmen wird, da der Katalog bußgeldbewährter Tatbestände deutlich ausgeweitet wurde. Der Bundesrat hatte die Neuregelung der Düngeverordnung Ende März beschlossen.

Im Jahr 2016 wurden in Niedersachsen in 425 Fällen vom Prüfdienst der Landwirtschaftskammer Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, heißt es aus dem Ministerium. Seit 2013 wurden rund 4000 Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt und Bußgelder in Höhe von mehr als 370.000 Euro verhängt.

Das neue Düngerecht soll im Kern eine bessere Verteilung von Nährstoffen auf den Feldern ermöglichen: Die Landwirte sollen nur soviel Dünger ausbringen, wie die Pflanzen auch brauchen, damit die Belastung des Oberflächen- und Grundwassers so gering wie möglich ist. Daher wird unter anderem der Düngebedarf für Stickstoff bundeseinheitlich geregelt und es gibt Obergrenzen für die Stickstoffdüngung. Die Zeiträume, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, werden verlängert. Die Abstände zu Gewässern werden größer.

"Bei den Ackerbaubetrieben ist unserer groben Einschätzung nach verhältnismäßig wenig Anpassungsbedarf", sagte Schlepps. Einen riesigen Anpassungsbedarf gebe es aber aller Voraussicht nach bei den Tierhaltungsbetrieben. Wenn Tierhalter keinen Abnehmer für ihre Gülle oder ihren Mist finden, drohten Bußgelder, und letztlich eine Reduzierung des Tierbestandes. Welche Folgen das neue Düngerecht auf die Landwirte tatsächlich haben werde, stehe aber wohl erst Ende nächsten Jahres fest.

Künftig bekommt die Prüfbehörde auch Zugriff auf Informationen aus anderen Bereichen. So dürfe sie auch Daten heranziehen, die die Landwirte an die Tierseuchenkasse oder ans Veterinäramt gemeldet haben, sagte Schlepps. Dann werden die Daten auf Plausibilität geprüft, etwa ob die gemeldete Menge an Gülle zu den angegebenen Tierzahlen passe. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das eine Kröte gewesen, die die Landwirtschaft geschluckt habe. Dafür gehe man davon aus, dass in den Fällen, in denen die Daten plausibel seien, auf eine weitere Kontrolle der Betriebe verzichtet werde.

Die Landwirtschaftskammer hat eine neue eigenständige Düngebehörde unter Aufsicht des Ministeriums eingerichtet. Laut Nährstoffbericht 2015 sind in Niedersachsen in einem Jahr rund 60 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger wie Gülle und Mist angefallen. Zusätzlich wurde von den Landwirten bis zu 300.000 Tonnen Stickstoff aus Mineraldünger ausgebracht. Gemessen am tatsächlichen Nährstoffbedarf der Pflanzen beträgt laut Ministerium der Stickstoffüberschuss im Land 81.000 Tonnen oder 30 Kilo pro Hektar. Der Anteil an Grundwassermessstellen in Niedersachsen mit Nitratgehalten über dem Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter beträgt rund 50 Prozent.

Von der neuen Düngeverordnung werde der Umweltschutz profitieren, sagte Schlepps. Inwieweit die Landwirte in der Lage seien, die höheren Auflagen zu kompensieren, sei derzeit noch nicht zu sagen.