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Biodiesel-Prozess Teile des Verfahrens werden wiederholt

Die Verhandlung in Magdeburg von fünf Angeklagten muss zum Teil wiederholt werden. Es geht um Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.

Von Tobias Dachenhausen 13.05.2016, 08:00

Magdeburg/Burg l Es ist laut im Gerichtssaal A23 des Magdeburger Landgerichts, wenn die Verhandlungen wegen Steuerhinterziehung rund um eine ehemalige Burger Firma anstehen. Die fünf Angeklagten sind alle aus Polen und der deutschen Sprache mäßig bzw. gar nicht mächtig. Darum helfen fünf Dolmetscher aus, die das von Zeugen, vom Gericht, vom Staatsanwalt oder von den anderen Rechtsanwälten Gesagte simultan in die deutsche Sprache übersetzen. Um das zu dürfen, bedarf es einer allgemeinen Vereidigung. „Dabei handelt es sich um einen formalen Akt“, wie Gerichtssprecher Christian Löffler erklärt. Und genau hier ist dem Vorsitzenden Richter Gerhard Köneke in einer Verhandlung ein Fehler passiert, so dass jetzt Teile der Hauptverhandlung wiederholt werden müssen.

„Bei einem Termin ist eine Dolmetscherin ausgefallen. Beim Ersatz fehlte diese amtliche Vereidigung und es wurde nicht nachgefragt“, erklärt der Gerichtssprecher. Der Hinweis kam von einer anderen Dolmetscherin, der aufgefallen war, dass bestimmte Passagen nicht korrekt übersetzt wurden. Als Folge müssen nun einzelne Aspekte der Verhandlung wiederholt werden. Dabei gehe es laut Gericht auch um die Einlassung einer früheren Laborantin.

Fünf Angeklagte müssen sich seit Anfang des Jahres wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor dem Landgericht Magdeburg verantworten. Zwischen Juli 2010 und Juni 2011 werden ihnen insgesamt 566 Straftaten zur Last gelegt. Sie sollen laut Anklage im Burger Gewerbegebiet einerseits statt steuerbefreiten Biodiesel Millionen Liter eines Ölgemisches hergestellt haben, der als Kraftstoff diente. Andererseits statt Schmieröl für Industrieanlagen ebenfalls Dieselkraftstoff produziert haben, ohne dafür Steuern zu zahlen. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten, die zwischen 31 und 42 Jahre alt sind, zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft.

Die Verhandlung am Mittwoch fand ein schnelles Ende, da die Hauptangeklagte Johanna S. aufgrund eines familiären Krankheitsfalls nicht anwesend sein konnte. Der Prozess wird am 24. Mai fortgesetzt – dann wieder mit allgemein vereidigten Dolmetschern.