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Amtsgericht Verdächtiger fuhr der Polizei davon

Nach insgesamt drei Verhandlungstagen endete ein Diebstahlsprozess am Amtsgericht Gardelegen mit einem Freispruch für einen 29-Jährigen.

Von Ilka Marten 24.10.2016, 21:00

Gardelegen l Es war von Anfang die Frage: War er nur kurz im Busch verschwunden oder war er ein flüchtiger Dieb? Ein 29-Jähriger aus einem Gardeleger Ortsteil musste sich wegen Diebstahls vor dem Amtsgericht Gardelegen verantworten.

Der Mann soll im Januar 2016 auf einem Firmengelände an der Stendaler Chaussee Betriebs- und Werkstoffe gestohlen sowie an einem Baucontainer hantiert haben (wir berichteten). Schon beim Prozessauftakt im Frühjahr bestritt der 29-Jährige das. Zum Verfahren war es gekommen, weil der Mann gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro Widerspruch eingelegt hatte.

Von Anfang schilderte er den Abend so, dass er sein Auto auf der Firmeneinfahrt abgestellt habe, um kurz austreten zu gehen. Dann fuhren zwei Polizeibeamte vorbei, wendeten und stellten ihren Pkw neben dem Fahrzeug des Mannes ab. Weil er zuvor Bier getrunken hatte, wollte der 29-Jährige den Beamten nicht in die Arme laufen und blieb im Gebüsch versteckt.

Als die Polizisten dann das Betriebsgelände betreten hatten, setzte sich der Angeklagte in sein Auto und fuhr davon. Die Beamten konnten ihm nicht prompt folgen. Der Richter fragte nach: „Warum erwischen Sie den Typen nicht, der da wegläuft?“

Ein Polizist sagte aus, dass er auf dem Gelände „rackelnde Geräusche“ gehört habe. „Mein erster Gedanke war, dass es ein Mitarbeiter ist, der noch etwas zu erledigen hat“, so der Polizist. Denn an einem Container hatte er laut seiner Aussage eine Person mit Warnweste wahrgenonmmen.

Eine Person mit Warnweste hatte auch sein Kollege gesehen, konnte aber nicht sagen, ob die innerhalb oder außerhalb eingezäunten Geländes entlanglief.

Durch eine Halterabfrage hatten die Beamten zuvor bereits den Wohnort des Mannes ermittelt und fanden ihn dort später in seinem Auto sitzend. Im Pkw stellten sie einen Bolzen- und einen Rohrschneider fest, Diebesgut allerdings nicht. Den Angeklagten nahmen sie mit zum Revierkommissariat, ein Alkoholtest ergab in dieser Nacht im Januar einen Wert von 0,3 Promille.

Bei einem zweiten Verhandlungstermin im Mai auf dem Betriebsgelände hatten sich Richter, Staatsanwältin und Angeklagter mit Verteidiger ein Bild vom vermeintlichen Tatort und möglichen Laufwegen eines Diebes gemacht. Und an diesem Tag waren auch Aufnahmen von zwei Überwachungskameras auf dem Betriebsgelände aufgetaucht, die von der Kriminaltechnik ausgewertet werden mussten. Daher begann der Prozess nun wieder von Neuem.

Und die Bilder der Kamera ergaben aus Sicht der Staatsanwältin, „dass der Angeklagte nicht identisch mit der Person am Container ist“. Sie fügte hinzu: „Was da war, wer da war, konnten wir nicht feststellen.“ Sie beantragte – wie auch der Verteidiger des 29-Jährigen – einen Freispruch.

Aus tatsächlichen Gründen sprach Richter Axel Bormann den 29-Jährigen dann vom Diebstahlsvorwurf frei. Trotz aller Verdachtsmomente habe sich gezeigt, „dass es eine weitere Person gewesen sein muss“. Daher der Freispruch „und das ist gut so, im Zweifel für den Angeklagten“, sagte der Richter.