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Gericht Geldstrafe in Abwesenheit für Betrügerin

Eine junge Mutter wurde wegen Fernbleibends vom Amtsgericht Gardelegen verurteilt. Als Grund nannte sie die Krankheit ihres Sohnes.

Von Gesine Biermann 20.07.2016, 17:52

Gardelegen l Sie ist bereits mehrfach einschlägig wegen Betruges, Diebstahls und Erschleichens von Leistungen vorbestraft, mangelnde Kenntnis darüber, wie es bei Gericht zugeht, kann man ihr also nicht zugute halten. Dennoch fehlte eine junge Altmärkerin am Montag bei ihrem Termin im Gardeleger Amtsgericht. Kurz vor der Verhandlung hatte sie im Gericht angerufen. Sie müsse ihren erkrankten einjährigen Sohn beaufsichtigen, teilte sie mit. Es gebe auch niemanden, der das für sie übernehmen könnte.

Strafrichter Axel Bormann, im allgemeinen jungen Müttern eher milde gesinnt, ärgerte sich dennoch. Er nehme ihr die Entschuldigung nicht ab, machte er klar. Denn die junge Frau hatte in der Vergangenheit schon desöfteren Termine platzen lassen. Unter anderem versetzte sie mehrfach ihre Jugendgerichtshelferin.

„Wollen wir sie vorführen lassen?“, fragte Bormann bei der Oberstaatsanwältin nach. Die jedoch bat Bormann, die junge Mutter nicht durch die Polizei abholen zu lassen. „Wir können ein krankes Kind hier schließlich nicht behandeln.“ Stattdessen schlug die Anklägerin vor, einen Strafbefehl gegen die Angeklagte zu erlassen. Verhandelt werden sollte am Montagmorgen ein Internetbetrug. Die Frau hatte online Waren im Wert von unter 25 Euro bestellt, obwohl ihr klar war, dass sie das Geld nicht bezahlen würde. Da sie über kein eigenes Einkommen verfügt, laut Angaben des Jugendgerichtshelfers bezieht die Angeklagte derzeit lediglich eine Ausbildungsbeihilfe, wurde sie in Abwesenheit zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von 5 Euro verurteilt.