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Urteil Einsichtiger Angeklagter

Wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole stand ein Kalbenser vor dem Gardeleger Amtsgericht.

Von Ilka Marten 16.06.2017, 23:00

Gardelegen l Er hatte „Sieg heil“ und „Heil Hitler“ gerufen – und stand deswegen vor Gericht. Ein 29-Jähriger aus Kalbe musste sich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Der Mann war im November in Gardelegen unterwegs, als die verbotenen nationalsozialistischen Parolen rief. Bei der Verhandlung zeigte sich der 29-Jährige von Beginn an einsichtig: „Das war ziemlich blöde“, räumte er ein. Er habe das früher gut gefunden, aber jetzt habe er sich informiert. „Ich habe Filme geschaut und Bücher gelesen. Da sind ganz viele gestorben, auch in Gardelegen“. Hitler habe auch Menschen vergast, berichtete der junge Mann, der unter Betreuung steht.

Der Richter hakte ein: „Das wussten Sie alles nicht, als Sie das gerufen haben?“ Der Mann schüttelte den Kopf. Ein geläuterter Straftäter, so etwas gebe es nicht oft, merkte der Richter an. Und an den Angeklagten gewandt, fügte er hinzu: „Sie haben Recht. Hitler war ganz böse.“

Mit Verweis auf eine Verurteilung des Mannes zu einer Geldstrafe wegen Betruges im Dezember 2016 stellte der Richter das Verfahren gegen 29-Jährigen, weil die nun verhandelte Straftat im November 2016 passiert war.