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Justiz Stadtverwaltung erneut vor Gericht

Eine Mitarbeiterin der Stadt Haldensleben wehrt sich gegen ihre Kündigung. Der Vorwurf: Sie soll Informationen weitergegeben haben.

Von André Ziegenmeyer 23.01.2017, 17:36

Haldensleben/Magdeburg l Die Reihe von Klagen aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter gegen die Stadt Haldensleben reißt nicht ab. Am heutigen Montag fand vor dem Arbeitsgericht Magdeburg ein weiterer Gütetermin statt. Dabei wehrte sich Stefanie Stirnweiß von der Pressestelle gegen ihre Kündigung.

Die Vorgeschichte dazu bildet ein Beitrag, der am 14. Dezember auf der Facebook-Seite „Kaspa Theater“ erschienen ist. Darin gibt der Autor an, er habe in einem Café ein Gespräch am Nebentisch mit angehört. Es sei um die Beurteilung von Mitarbeitern der Stadtverwaltung gegangen. Im Zusammenhang damit hat der Autor ein eigenes Formular veröffentlicht, in dem die Arbeit von Bürgermeisterin Regina Blenkle bewertet werden kann.

Am folgenden Tag fand ein Personalgespräch zwischen Regina Blenkle und Stefanie Stirnweiß statt. Darin kündigte die Bürgermeisterin an, eine fristlose Verdachtskündigung zu erteilen. Der Vorwurf: Stefanie Stirnweiß habe Informationen an Dritte weitergegeben. Dies hätte zu dem Facebook-Post geführt - und damit unter anderem zu Schmähkritik gegenüber der Bürgermeisterin. Denn im Vorfeld hatte die Mitarbeiterin der Pressestelle selbst eine Beurteilung erhalten.

Nach eigener Darstellung wies Stefanie Stirnweiß die Vorwürfe zurück. Wie sie gegenüber der Volksstimme erläuterte, habe sie zu diesem Zeitpunkt von dem Facebook-Beitrag nichts gewusst. Dennoch habe sie am selben Tag ihren Arbeitsplatz räumen müssen. Die Bürgermeisterin habe ihr gegenüber ein Hausverbot ausgesprochen.

Die fristlose Verdachtskündigung ging ihr am 22. Dezember zu. Schon allein dieser Zeitpunkt kurz vor Weihnachten ist für Stirnweiß` Anwalt Uwe Bitter Grund für Kritik. In seinen Augen handelt es sich um ein Drohgebahren. „Ein derartiges Arbeitgeberverhalten soll auch andere disziplinieren“, schätzt er im Hinblick auf weitere Rathaus-Mitarbeiter ein. Darüber hinaus erhielt Stefanie Stirnweiß am 4. Januar eine hilfsweise fristgemäße Kündigung.

Eine Einigung konnte bei dem Gütetermin nicht erzielt werden. Beide Parteien gaben jedoch ihre Standpunkte wieder. Rechtsanwalt Guntram S. Meiß als Prozessbevollmächtigter der Stadt unterstrich noch einmal den Verdacht, dass Stefanie Stirnweiß Informationen weitergegeben habe.

Uwe Bitter hielt dagegen: „Selbstverständlich hat ein Arbeitnehmer das Recht, über seine Beurteilung zu reden.“ Dabei handele sich nicht um ein Verraten von Dienstgeheimnissen. Es sei bereits fraglich, ob einer solcher Vorwurf für eine Abmahnung ausreiche – geschweige denn für eine fristlose Kündigung.

„Vielleicht sollte man hier über die wirklichen Gründe reden. Wird vielleicht eine Stelle gebraucht?“, wandte er sich an Guntram S. Meiß. Dieser ging darauf nicht ein.

Der Rechtsstreit wird am 17. Mai mit einem Kammertermin fortgesetzt. Eine Stellungnahme seitens der Stadtverwaltung war bis Redaktionsschluss nicht zu bekommen.