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Verbandsgemeinde Organisation bei Großschäden

„Besondere Aufbauorganisationen für Großschadenslagen in der Verbandsgemeinde“ ist ein Organigramm überschrieben.

Von Anke Schleusner-Reinfeldt 11.04.2016, 18:13

Schönhausen l Das hat Hauptamtsleiter Martin Schröder unlängst im Sozialausschuss vorgestellt.Darin geht es um die Organisation im Falle von großen Bränden, Stürmen, Unfällen und dergleichen. Es ist auch ein Resultat aus den Forderungen nach der Flut im Sommer 2013.

„Sollte es zu einem Großschadensereignis kommen, wissen wir genau, wie die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zu handeln hat. Jeder kennt seine Aufgabe, was einen ruhigen und sachlichen Ablauf sichert. Bei einer Übung im vergangenen Jahr hat das bereits gut geklappt“, berichtete er den Ausschussmitgliedern.

Gesamtverantwortlicher ist der Leiter – in diesem Fall Bürgermeister Bernd Witt. Ihm zur Seite stehen die Verbindungunspersonen zum Einsatzleiter vor Ort und zur Polizei sowie die Bürgermeister. Folgende Funktionen werden neben dem Verantwortlichen besetzt:

Leitungsgruppe 1 (Personal und innerer Dienst) - Martin Schröder;

Leitungsgruppe 4 (Versorgung und Evakuierung) - Jenny Wolff

Leitungsgruppe 5 (Bevölkerungsinformation und Medienarbeit) - Jenny Freier.

Eine Leitungsgruppe mit der Nummer 3 gibt es nicht.

 

Die Leitungsgruppe 1 (L 1) ist beispielsweise für die Alarmierung von Einsatzkräften, das Heranziehen von Hilfskräften, das Anfordern von Ämtern, Behörden, Organisationen und ortskundigen Personen, für die Bereitstellung von Reserven sowie das Einrichten von Lotsenstellen und des Tagungsraumes zuständig.

Die L 2 hat sich um die Beschaffung von Informationen, für das Einsetzen von Erkundern und das Anfordern von Lagemeldungen, das Auswerten von Informationen, das Beschreiben der Gefahrenlage und die Darstellung des Schadensumfanges zu kümmern.

Die L 4 muss Hilfsmittel (Baustoffe, Abstützmaterial, Tankkraftwagen, Räumfahrzeuge...) heranziehen, Verpflegung, Atemschutzgeräte und Löschmittel bereitstellen, Unterkünfte für Einsatzkräfte organisieren und Sofortmaßnahmen für die gefährdete Bevölkerung ergreifen (Warnung, Unterbringung, Versorgung und Transport).

Die L 5 ist dafür da, sich um Presse und Medien, Info-telefon, Aushänge und Postwurfsendungen zu kümmern. Ob diese Gruppe tatsächlich eingesetzt wird oder die L 2 unterstützt, entscheidet der Gesamtverantwortliche.

Sämtliche Mitarbeiter der Verwaltung wissen, welcher Gruppe sie zugeordnet sind und was im Ernstfall zu tun ist. Das müssen sie dieses Jahr auch wieder in einer Übung beweisen.