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Barleber See Keine Einigung im Streit um Geld

Die Sadt Magdeburg und der Campingverein streben nach der Gerichtsverhandlung am Dienstag eine gerichtliche Mediation an.

Von Christina Bendigs 10.05.2016, 15:34

Magdeburg l Im Streit um zu viel gezahltes Geld für die Badepauschale des Campingvereines Barleber See an die Stadt Magdeburg für die Nutzung des Strandbades haben sich die beiden Parteien darauf verständigt, eine gerichtliche Mediation anzustreben. Das ist das Ergebnis der Verhandlung am Dienstag vor dem Landgericht in Magdeburg.

Richerterin Anne Seydell hatte sich vom Stadtverwaltungsdirektor Horst Schmidt und dem Vertreter des Campingvereines Barleber See, Helmut Bresch, zunächst die räumliche Lage erklären lassen, dann aber festgestellt, dass der Streit ein Paradebeispiel für eine gerichtliche Mediation sei. Beide Streitparteien stimmten zu, zunächst auf diesem Weg eine Einigung erzielen zu wollen.

Der Campingverein Barleber See fordert von der Stadt 33.000 Euro zurück. Der Verein behauptet, für die Badesaison 2011 und 2012 eine zu hohe Badepauschale gezahlt zu haben, die er nun mit der Klage zurückverlangt. Hintergrund ist, dass die Parteien mit einem Pachtvertrag aus dem Jahr 2002 vereinbarten, dass die Camper das von der Stadt betriebene Strandbad mitnutzen dürfen, dafür aber eine Pauschale entrichten. Die Pauschale errechnet sich nach unterschiedlichen Kriterien. Der Campingverein ist nun der Ansicht, dass die Stadt bei der Berechnung für die Jahre 2011 und 2012 Fehler gemacht habe. Die Stadt habe mehr Tage berechnet, als das Strandbad geöffnet gewesen sei.  

Die Vertreter der Stadtverwaltung hingegen sind der Ansicht, richtig gerechnet zu haben und sehen die Forderung des Vereines zudem als bereits verjährt an. Sie fordern ihrerseits mit einer Widerklage, dass der Verein die Anzahl der vom Verein angegebenen Kurzzeitcamper und Besucher, die in den Jahren 2013 bis 2015 das Bad besucht haben "an Eides statt zu versichern". Die Stadt meint, dass möglicherweise der Verein die Anzahl der Kurzzeitcamper und Besucher, die über den Campingplatz das Strandbad besucht haben, nicht sorgfältig genug ermittelt hat.

Da die beiden Parteien nach der Verhandlung nicht auseinandergehen werden, sondern auch in Zukunft noch miteinander umgehen müssen, schlug die Richterin am Dienstag nun eine Mediation vor. Mit einer speziell ausgebildeten Richterin sollen die beiden Parteien selbst eine Lösung für das Problem erarbeiten. Das eigentliche Verfahren ruht solange. Wird eine Lösung gefunden, endet das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich, der Rechtswirkung hat wie ein Urteil. In der Mediation kann die Richterin auch Einzelgespräche mit den Parteien führen, um deren Interessenlage zu ergründen. In einer normalen Gerichtsverhandlung ist das nicht möglich, dort kann sie nur mit beiden Parteien gleichzeitig sprechen.

Wird in der Mediation keine Lösung gefunden, wird das ursprüngliche Gerichtsverfahren wieder aufgenommen. Die Richterin, die dieses Verfahren leitet, erhält keine Einsicht in all das, was bei der gerichtlichen Mediation besprochen wurde. Der Pressesprecher des Landgerichtes, Christian Löffler, sagte auf Nachfrage, das Mediationsverfahren werde etwa zwei bis drei Monate dauern. Zunächst wird nun die zuständige Richterin informiert, dann wird es einen ersten Termmin geben. Die Mediation findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.