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Verurteilt 27-Jähriger erhält Bewährung

Der 27-Jährige, der wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten angeklagt war, muss nicht ins Gefängnis.

Von Fabian Laaß 27.09.2016, 20:10

Salzwedel l Am dritten Verhandlungstag gegen Richard P. wegen gefährlicher Körperverletzung, mehrfacher Beleidigung von Polizisten sowie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Fahrens unter Alkoleinfluss wurde zunächst eine weitere Anklage in das Verfahren integriert. Demnach hatte es am 5. Juni 2016 einen Streit zwischen dem 27-Jährigen und seiner damaligen Freundin in ihrer Wohnung gegeben.

„Wir haben uns gestritten. Ich hatte zwei bis drei Bier und eine halbe Flasche Whiskey getrunken“, erklärte Richard P. Seine mittlerweile Ex-Freundin schilderte Details des Abends. „Wir haben uns gezofft, weil meine Mutter nicht auf eine SMS von ihm reagiert hatte. Da hat er sich reingesteigert“, berichtete sie. Es sei zu einem handfesten Streit gekommen. Richard P. habe Essen und Gegenstände durch die Wohnung geworfen. Schließlich flog sogar eine Musikbox aus dem Fenster. „Ich hatte Angst, habe die Wohnung verlassen und die Polizei gerufen“, schilderte die junge Frau.

Auch Richard P. verließ die Wohnung und das Mehrfamilienhaus, bemerkte allerdings kurze Zeit später, dass er den Schlüssel zu seiner eigenen Wohnung sowie sein Mobiltelefon in der Wohnung seiner Ex-Freundin vergessen hatte. Daraufhin kehrte er zu dem Haus zurück, wo bereits zwei Streifenwagen und vier Polizisten auf ihn warteten.

„Er hat uns gleich mal mit ‚Drecksbullen‘ begrüßt. Sein Verhalten war nicht berechenbar. Mal war er ruhig, mal aggressiv“, erzählte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter. Richard P. erhielt einen Platzverweis für 24 Stunden, sollte von den Polizisten über den Hinterhof nach draußen begleitet werden. „Plötzlich hat er versucht, mich zu schlagen. Ich habe den Schlag abgewehrt“, sagte der Polizist.

Mit Hilfe seiner Kollegen konnte er Richard P. Handschellen anlegen. Dieser beleidigte den Beamten daraufhin stark. Ein Atemalkoholtest an dem Abend ergab einen Wert von 1,91 Promille. „Ich hatte kurz zuvor eine Entgiftung gemacht. An diesem Abend hatte ich einen Rückfall“, versuchte sich Richard P. zu verteidigen.

Mittlerweile hat Richard P., der sich zu Beginn des Jahres selbstständig gemacht hat, einen zwölfwöchigen Alkoholentzug in einer Fachklinik in Kelbra absolviert. Deshalb hatte Richter Klaus Hüttermann auf Antrag der Verteidigung den zuständigen Therapeuten geladen. „Herr P. ist auf eigenen Wunsch bei uns therapiert worden. Er hat sich von Anfang an einsichtig gezeigt und absolut beispielhaft verhalten“, erklärte der Therapeut. Er schätzte ein, dass eine längerfristige Abstinenz des 27-Jährigen möglich sei. Auch die Bewährungshelferin lobte das stets korrekte Verhalten des Angeklagten. „Er hat sich sogar aus der Therapie regelmäßig bei mir gemeldet“, sagte sie.

Unter Berücksichtigung aller Fakten und der positiven Sozialprognose forderte die Staatsanwältin schließlich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. „Das ist wirklich nur möglich, wenn ich auch noch die Hühneraugen zudrücke“, sagte sie.

Das Schöffengericht um Klaus Hüttermann einigte sich dann auch auf das geforderte Strafmaß. „Zu allen Tatzeiten waren Sie durch Alkohol enthemmt. Zudem haben Sie sich einen Namen bei der Polizei gemacht. Das hier, ist das letzte Signal“, sagte der Amtsrichter. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Für die Beleidigung des Polizisten muss Richard P. außerdem 250 Euro zahlen. „Das alles tut mir leid. Ich will nicht, dass ich so bin“, sagte Richard P.