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Urteil gefällt Zweimal im selben Laden geklaut

Ein 28-jähriger Stendaler wurde wegen wiederholten Diebstahls verurteilt. 840 Euro Strafe muss er nun zahlen.

Von Wolfgang Biermann 19.11.2015, 14:49

Stendal l Weil er in einem Supermarkt in Stendal-Stadtsee zum wiederholten Mal auf frischer Tat beim Klauen erwischt worden ist, muss ein 28-jähriger Stendaler wegen „Diebstahls geringwertiger Sachen“ eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 12 Euro (840 Euro) bezahlen. Dazu hat das Amtsgericht am Dienstag dieser Woche gemäß des Antrags der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen Strafbefehl erlassen, denn der Angeklagte selbst war der Verhandlung unentschuldigt fern- geblieben.

Der Wert des bei ihm festgestellten Diebesgutes betrug nicht einmal zehn Euro. Am 2. Juli dieses Jahres beobachtete eine Ladendetektivin in dem Supermarkt, wie der 28-Jährige eine Tafel Schokolade, Sprühsahne und ein Marken-Deospray (Gesamtwert 9,98 Euro) einsteckte und den Kassenbereich passierte – ohne die Ware zu bezahlen.

Aus einer Bestrafung Anfang des Jahres habe der Ladendieb offensichtlich nichts gelernt, begründete die Staatsanwältin die recht hohe Geldstrafe. Im Frühjahr musste er laut Amtsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall 50 Tagessätze zu je 12 Euro, also insgesamt 600 Euro, als Strafe zahlen.

Diebstähle geringwertiger Sachen sind nach Auskunft der Staatsanwältin sogenannte Antragsdelikte. Gemäß Strafgesetzbuch Paragraph 248a werden sie „nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.“ Und das sei hier der Fall Fall gewesen. Das Gesetz sehe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe vor.