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Amtsgericht Unfallflucht kostet Mann 1000 Euro

Nach einer Unfallflucht musste ein Stendaler vor Gericht. Er muss 1000 Euro zahlen.

Von Wolfgang Biermann 11.07.2016, 23:01

Stendal l Teuer zu stehen kommt es einen 44-jährigen Stendaler, dass er mit einem Transporter am 29. März dieses Jahres an der Einmündung Wahrburger Straße in die Erich-Weinert-Straße mit einer Schülerin zusammenstieß und den Unfallort verließ, ohne sich weiter um die Folgen zu kümmern.

1000 Euro Schmerzensgeld muss er der 15-Jährigen zahlen. Gegen diese Auflage stellte das Amtsgericht in der Vorwoche das Verfahren gegen den bislang rechtlich Unbescholtenen ein, der damit ohne Eintrag im Strafregister bleibt.

Die 15-Jährige, die mit dem Fahrrad unterwegs war, dieses aber nach eigenen Angaben beim Überqueren der Straße schob, war bei dem Unfall leicht an Knie und Oberschenkel verletzt worden. Sie informierte ihre Mutter, die mit ihr umgehend ins Krankenhaus fuhr, wo das Mädchen ambulant behandelt wurde. Wie die 15-Jährige als Zeugin aussagte, sei sie sowohl vom Angeklagten als auch von dessen Chef, der in einem anderen Auto hinter diesem fuhr, „angepöbelt“ worden. Unter anderem habe sie „blöde Kuh“ vernommen. Ihre Mutter habe beim Chef des Angeklagten dessen Telefonnummer erfragt und diesen angerufen. Doch statt auf ihr Angebot einzugehen die Sache untereinander zu regeln, sei er ausfallend geworden.

„Eine größere Chance hätten Sie nicht haben können“, sagte Richter Thomas Schulz zum Angeklagten. Nach der „Absage“ des Angeklagten sei ihre Mutter zur Polizei gefahren und habe Anzeige erstattet. Der 44-Jährige fuhr kurze Zeit darauf selbst zum Revier. „Fünf Minuten zu spät“, sei ihm von einem Beamten gesagt worden, die Anzeige wegen Körperverletzung und Unfallflucht sei schon aufgenommen. Der Angeklagte räumte vor Gericht über seinen Verteidiger den angeklagten Sachverhalt ein: „Mein Mandant bedauert das Geschehene.“ Mit der Einschränkung, dass er das Mädchen auf der linken Seite, entgegen der Fahrtrichtung, hätte radeln sehen. Sie hätte das Rad nicht geschoben. Er will sie nach dem Zusammenprall, den er als solchen nicht wahrgenommen habe, auch nicht angepöbelt haben, sondern hätte ihr zugerufen: „Ich würde nicht auf dieser Seite fahren.“

Er hätte angenommen, „es wäre erledigt“. Wie dem auch sei, sagte Richter Schulz: „Wenn man einen Unfall hat, kann man nicht einfach verschwinden. Das Schlimme am Ganzen ist die Unfallflucht.“ Während die Staatsanwältin für die Verfahrenseinstellung 1500 Euro forderte, erachtete Richter Schulz 1000 Euro, fast ein Netto-Monatslohn des Angeklagten, für ausreichend. „Darunter aber nicht“, gab er dem Angeklagten und seinem Verteidiger mit auf den Weg, als diese sich kurz berieten, um sodann den Vorschlag anzunehmen, dem Mädchen die 1000 Euro in sechs Monatsraten zu zahlen.