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Gefahrenstelle Stadt ignoriert zugewachsenes Schild

Ein Schild im Stendaler Krähenwinkel sorgt bei Waldemar Lenz für Aufregung.

Von Tom Beck 23.11.2016, 13:10

Stendal (bb) l Waldemar Lenz ärgert sich darüber, dass sein Anliegen bei der Stadt einfach ignoriert wird. Bereits mehrfach hat er nach eigenen Angaben die Verwaltung darauf hingewiesen, dass in Stendal im Krähenwinkel ein Einfahrtsverbotsschild zugewachsen ist.

„Ich bin selbst anfangs versehentlich verkehrt in die Straße gefahren“, sagt der Rentner, der in Stendals Norden wohnt und in der Gegend gelegentlich Besuche macht. Lenz hat auch schon mal eigenhändig Äste abgebrochen. Das sei aber problematisch, da sich herausgestellt habe, dass das Schild wohl auf privatem Grund steht, sagt er. Stadtsprecher Klaus Ortmann sagt, dass es in der Tat eine Aufgabe der Stadt ist, sich um das Schild zu kümmern. Man werde das Schild kurzfristig durch einen Freischnitt wieder vollständig sichtbar machen, teilte er am Dienstag mit. Zwar sei das Schild „derzeit durchaus aussagefähig, aber natürlich nicht in ordnungsgemäßen Zustand“.

Der zuständige Mitarbeiter im Rathaus war tagelang nicht dazu in der Lage, eine Antwort für eine Volksstimme-Anfrage zu beantworten. „Ich wurde schon seit zwei Monaten hingehalten“, bestätigt auch Waldemar Lenz. Ortmann sagt: „Der Standort scheint optimal, das Verkehrszeichen ist aus allen Richtungen gut einzusehen. Leider ist durch den Wuchs der Hecke ein Teil des Schildes verdeckt.“

Trotz der Hinweise auf das zugewachsene Schild ist bisher nichts passiert. Die Volksstimme fotografierte das Schild, auf dem zu erkennen ist, dass der überwiegende Teil eben nicht zu sehen ist.

Bei einem Gerichtsurteil aus dem nordrheinwestfälischen Hamm aus dem Jahre 2010 wurde ein Präzedenzfall geschaffen. Dort hatte ein Taxifahrer ein überwuchertes „Tempo-30“-Schild nicht lesen können und war kurz darauf mit 70 Stundenkilometer von einer Blitzeranlage erfasst worden. Die Verkehrsbehörde hatte daraufhin den vollen Strafsatz von 200 Euro geltend gemacht. Der Taxifahrer widersprach der Strafe, und das Oberlandesgericht Hamm gab ihm Recht. Verkehrszeichen müssen immer so positioniert werden, „dass ihre Anordnungen von allen Verkehrsteilnehmern zweifelsfrei und ohne Überlegungen erfasst werden können“.

Lenz sagt: „Ich werde beobachten, was passiert, und weiter darauf drängen, dass das Schild lesbar ist.“