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Landgericht Entblößer kommt noch mal davon

Ein Stendaler Mann aus dem Trinkermilieu hatte sich vor mehreren Kindern entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert.

Von Wolfgang Biermann 21.10.2016, 23:01

Stendal l Das Landgericht Stendal hat am Donnerstag einen 52 Jahre alten Stendaler wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Zugleich ordnete die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler die Unterbringung des zweifach vorbestraften stadtbekannten Mannes aus dem Trinkermilieu in einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzug) an. Beide Strafen muss er aber nicht antreten, denn das Gericht setzte sie für drei Jahre zur Bewährung aus. Vorausgesetzt, er hält sich strikt an die vom Gericht ausgesprochene Wohnsitzbindung und begeht keine neuen Straftaten, muss er weder ins Gefängnis noch in den Maßregelvollzug.

Das Gericht hatte es nach dem Geständnis des Angeklagten, der vorgab, sich aufgrund seines Alkoholkonsums nicht erinnern zu können, und dem Verlesen von Zeugenaussagen von vier Jungen als erwiesen angesehen, dass sich der 52-Jährige an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Juni vorigen Jahres auf dem Stendaler Nordwall am ehemaligen Hubschrauberlandeplatz alkoholisiert vor insgesamt sechs Jungen im Alter von elf bis 15 Jahren entblößte und an seinem Geschlechtsteil manipulierte.

Ursprünglich angeklagt waren die Taten, die ein besorgter Vater der Polizei noch am Tattag gemeldet hatte, als vorsätzlicher Vollrausch. Die Polizei hatte vor Ort 3,25 Promille Atemalkoholgehalt festgestellt. Nach Erteilung eines sogenannten Rechtlichen Hinweises von Richter Galler kam, wie denn letztlich auch geschehen, eine Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in Betracht.

„Wichtig war vor allem, was ist die gerechte Strafe?“, sagte Richter Galler in der Urteilsbegründung. Nach dem Gutachten des Gerichtspsychiaters Dr. Stephan Pecher, sei der Angeklagte infolge des Alkoholkonsums zur Tatzeit in seiner Steuerung eingeschränkt, aber trotzdem noch einsichtsfähig gewesen. So habe es lediglich eine Strafmilderung wegen eingeschränkter, aber keine aufgehobene Schuldfähigkeit gegeben.

„Das, was Sie getan haben, war nicht harmlos“, sagte der Richter. Zumal gleich mehrere Kinder von den Taten betroffen gewesen seien. Die Gefahr bestünde, dass ähnliche Taten begangen werden, wenn der Angeklagte nicht abstinent und unter Aufsicht im Betreuten Wohnen lebe. Immerhin habe er „sein Leben als Herumtreiber aufgegeben“ und lebe derzeit im Landkreis Wittenberg in einer entsprechenden Einrichtung.

Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten, dass er mit seinem Geständnis den Jungen die gerichtliche Aussage erspart hatte. „Ich wünsche mir, dass ich hier nicht noch mal her muss“, sagte der Angeklagte und nahm das Urteil an.