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Prozess Flucht kostet Seniorin eine Monatsrente

Nach einem Parkrempler fuhr eine Rentnerin in Tangermünde einfach davon. Der Fall wurde jetzt vor dem Amtsgericht Stendal verhandelt.

Von Wolfgang Biermann 14.06.2017, 16:13

Stendal l Wieder einmal sollte es jüngst vor dem Amtsgericht in Stendal um Unfallflucht nach einem Parkrempler mit recht beträchtlichem Sachschaden gehen. Beim Ausparken von einem Parkplatz vor dem Friedhof in Tangermünde soll eine hochbetagte Rentnerin ein anderes Auto „regelrecht gerammt“ haben und laut Staatsanwaltschaft davon gefahren sein, „ohne dass sie bereit war, die nötigen Feststellungen zum Unfall treffen zu lassen“. Schadenshöhe: 5000 Euro.

Der Besitzer des beschädigten Autos wäre wohl auf seinen Kosten sitzen geblieben, wenn sich nicht ein Zeuge das Kennzeichen der Flüchtigen notiert und der Polizei mitgeteilt hätte. Die Unfallflucht wird sie nun fast eine Monatsrente als Geldstrafe kosten. Der Amtsrichter wird außergerichtlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 45 Euro (1350 Euro) gegen die Unfallflüchtige erlassen. Dazu muss sie aufgrund der Höhe des von ihr verursachten Sachschadens noch für drei Monate auf ihren Führerschein verzichten, denn zur Geldstrafe wird das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch ein befristetes Fahrverbot verhängen.

Damit bleibt ihr aber weiteres Ungemach erspart. Denn in derartigen Fällen sei es nicht eher die Regel, die Fahrerlaubnis zu entziehen, den Führerschein einzuziehen und eine Sperrfrist für den möglichen Wiedererwerb zu setzen. Und ob die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises der Mittachtzigerin ohne weiteres eine neue Fahrerlaubnis ausstellen würde, sei sehr fraglich, erfuhr die Volksstimme auf dem Gerichtsflur von der Staatsanwältin.

Gerichtsflur deshalb, weil die Seniorin unlängst zu ihrem Prozess nämlich nicht gekommen war. Das traf Gericht und Staatsanwaltschaft nicht völlig überraschend. Denn der Verteidiger der Angeklagten hatte dem Vernehmen nach im Vorfeld eine Zustimmung zu der nun ins Auge gefassten Verfahrensweise signalisiert, weil seine Mandantin nicht vor Gericht erscheinen wollte. Es war der rechtlich bislang völlig unbescholtenen Mittachtzigerin wohl überaus peinlich. Ungeklärt bleibt nun, ob die Unfallflüchtige die Karambolage überhaupt bemerkt hatte und bewusst einfach wegfuhr oder nicht.