1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Laptop des Ex-Mannes gestohlen

Prozess Laptop des Ex-Mannes gestohlen

Ein 33-Jähriger ist vom Amtsgericht Stendal wegen mehrerer Taten zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Von Wolfgang Biermann 21.02.2017, 12:58

Stendal l Ein sonderbarer Fall ist unlängst am Stendaler Amtsgericht verhandelt worden. Weil sie wegen eines Sorgerechtsstreites um ein gemeinsames Kind mit dem ehemaligen Lebensgefährten an dessen Unterlagen kommen wollte, stiftete eine wegen Drogenbesitzes und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte 34-Jährige einen ebenfalls gerichtsbekannten 33-Jährigen zum Einbruch in die Wohn- und Geschäftsräume ihres Ex-Partners an. Dafür musste sich das aus dem Norden des Landkreises stammende Duo vor dem Amtsgericht verantworten. Nachdem sie beim Prozessauftakt keine Angaben gemacht hatte, brach die 34-Jährige beim Fortsetzungstermin ihr Schweigen und gab die Anstiftung zu.

Sie hätte es nur auf den Laptop ihres ehemaligen Partners abgesehen, weil sie darauf Belastendes im Sorgerechtsstreit vermutete, gab sie an. Mehr will sie nicht gestohlen haben. Indes muss sie sich gemäß Urteil den gesamten Diebstahl einer langen Liste von Sachen zurechnen lassen. Dafür bekam sie zehn Monate Gefängnis auf Bewährung. Immerhin wertete das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig den Diebstahl nicht als Einbruch und auch nicht als Diebstahl im besonders schweren Fall. Es habe nicht widerlegt werden können, dass möglicherweise eine Hintertür offen stand, wie es die Angeklagte behauptet hatte, hieß es im Urteil. Ob sie mit dem Diebstahl im Sorgerechtsstreit Pluspunkte gesammelt hat, darf bezweifelt werden.

Der Mitangeklagte kam nicht so billig davon. Er muss für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. „Die Frage nach Bewährung stellt sich gar nicht erst“, so Richterin Ludwig in der Urteilsbegründung. Das Schöffengericht befand den 33-Jährigen etlicher Straftaten schuldig. So sahen es die Richter als erwiesen an, dass er in eine Gartenlaube eingebrochen ist und daraus Werkzeug stahl. Die Polizei fand am Tatort einen Handschuh mit seiner DNA und einen Abdruck von einem seiner Schuhe.

Das Diebesgut hatte die Polizei bei ihm gefunden, dazu noch weiteres aus einem Garageneinbruch sowie Rauschgift. Gefunden haben will er einen Führerschein, den er aber nicht abgegeben hatte. Ebenfalls gefunden haben will er eine EC-Karte, die – offensichtlich mit PIN – aus einem Fiat gestohlen wurde. Damit hob er fünfmal Geld an einem Automaten ab, insgesamt 1490 Euro. Aus einem Einbruch ins DRK-Heim in Seehausen stammten PC, Monitor und Drucker, die auch beim Angeklagten gefunden wurden. Nicht zuletzt sah es das Gericht als erwiesen an, dass er aus einem Geschäft in Seehausen diverse Sachen gestohlen hat, unter anderem einen pinkfarbenen Rucksack.