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Die wichtigsten Änderungen im Überblick

19.06.2014, 01:26

Schon nach drei Jahren kann Verbrauchern die Restschuld erlassen werden. Voraussetzung: Sie müssen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter bezahlen.

Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in dieser Zeit die Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann.

Verbraucher-Insolvenzplanverfahren: Im Einvernehmen mit Gericht und Gläubigern kann ein individueller Plan erstellt werden, wie und in welcher Höhe die Entschuldung durchgeführt wird. Das Verfahren kann dadurch verkürzt werden.

Neue Hürden für einen schuldenfreien Neuanfang: Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter bestimmten Bedingungen jetzt auch Unterhalts- und Steuerschulden.

(dpa)