Verhandlung in Magdeburg Mindestlohn vor Gericht

01.04.2010, 05:16

Magdeburg (ddp). Das Landgericht Magdeburg verhandelt ab dem 15. April die bislang ungeklärte Rechtsfrage von nicht gezahltem Mindestlohn. Sollte das Gericht darin eine Straftat sehen, müssten betroffene Arbeitgeber nicht nur mit Bußgeldern, sondern sogar mit Freiheitsstrafen rechnen, sagte ein Gerichtssprecher. Eine solche Entscheidung könnte bundesweit Pilotcharakter haben.

In vorherigen Verfahren hatten das Amtsgericht Magdeburg und das Landgericht Magdeburg übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass sich der Arbeitgeber nicht strafbar gemacht habe und sprachen ihn frei. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob das Oberlandesgericht Naumburg den Freispruch auf. Hintergrund ist der Vorwurf gegen einen 56-jährigen Mann, der in Magdeburg von 2002 bis 2007 russisch sprechende Einwanderer als Gebäudereiniger zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigt haben soll, obwohl der allgemein verbindliche Mindestlohn 7,68 Euro betrug. Da der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung nur aus dem Lohn von 1,79 Euro und nicht aus dem Mindestlohn bezahlte, geht die Staatsanwaltschaft von einem Straftatbestand aus.