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Informationsforum der Burger "Arbeitsgruppe Obdachlosenproblematik" in der Stadthalle Stationäre Angebote nötiger denn je

Von Steffen Reichel 21.10.2014, 03:17

Zu einem Informationsforum "Obdachlos, wohnungslos - was nun?" hatte die Burger Arbeitsgemeinschaft Obdachlosigkeit kürzlich in die Stadthalle eingeladen. AG-Leiter Jens Vogler sieht hinsichtlich der Langzeitobdachlosen neben den Gemeinden auch das Land und die Landkreise in der Pflicht.

Burg l Das Netz, das in Burg Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder betroffen sind, auffangen soll, ist eigentlich engmaschig. Die Stadt hat einzelne "Schlichtwohnungen" als Notunterkünfte angemietet, es gibt die Obdachlosenunterkunft bei der Diakonie, das Frauenhaus und jede Menge Hilfsangebote der verschiedensten Träger und Institutionen. Für ein vorübergehendes Dach über dem Kopf wird durch die Stadt auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, die sich aus dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt, zweifellos gesorgt.

Jedoch ist es mit der Unterbringung allein nicht getan. Es existieren zwei besondere Gruppen von Betroffenen, denen mit einem Platz in der Obdachlosenunterkunft allein nicht geholfen ist. Das sind einmal Ältere, die sozial entwurzelt, alkoholabhängig sowie chronisch erkrankt sind und dadurch das alltägliche Leben nicht mehr bewältigen können. Diese im Grunde pflegebedürftigen Personen leben in der Regel Jahre lang in der Obdachlosenunterkunft, mitunter bis zu ihrem Lebensende.

Die andere Gruppe, die Jens Vogler zunehmend Sorgen bereitet, sind Jugendliche im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. "Die Anzahl von Jugendlichen ohne feste Bleibe steigt seit Jahren", erläutert Vogler, der als Fachbereichsleiter in der Burger Stadtverwaltung mit der Problematik befasst ist. Vogler weiter: "Das Vagabundieren im Bekanntenkreis oder das Leben auf der Straße zermürbt die betroffenen Jugendlichen und lässt ihre persönliche Motivation schrumpfen, eine eigene Lebensperspektive aktiv zu gestalten. Sanktionen durch das Jobcenter bis hin zum völligen Entzug der finanziellen Unterstützung führen in die absolute Mittellosigkeit und zementieren dann das Leben am Rand oder außerhalb der Gesellschaft."

Bis zum 18. Lebensjahr finden viele dieser Jugendlichen noch Unterstützung in Einrichtungen der Jugendhilfe oder durch Jugendsozialarbeit. Danach, so Vogler weiter, sehen sich diese jungen Menschen "alleine gelassen und überfordert gegenüber den rechtlich komplizierten und für sie dünner gewordenen Hilfssystemen. Es gibt zwar staatlich geförderte Projekte zur ambulanten Betreuung und Anleitung von wohnungslosen Heranwachsenden und diese zeigen durchaus positive Effekte; jedoch reichen sie allein nicht aus."

Deshalb so Vogler, seien Land und Landkreise auch in Sachsen-Anhalt in der Pflicht, Hilfen für Wohnungslose in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach den Paragrafen 67 ff des Sozialgesetzbuches XII anzubieten und neben ambulanten ein Angebot stationärer Hilfen aufzubauen. "Auf Grund unserer Erfahrungen halten wir ein stationäres Angebot (betreutes Wohnen) für Heranwachsende und sozial entwurzelte Mitbürger für notwendig, um eine Motivation zur Bewältigung alltäglicher Routinen und damit eine neue persönliche Lebensgrundlage zu schaffen. Und pflegebedürftige, erwerbsunfähige Menschen sollten in Pflegeheimen untergebracht werden und nicht in Notunterkünften, wo weder eine medizinische noch eine soziale Betreuung gewährleistet werden kann", unterstreicht Vogler.