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Karola Waterstraat vom Justizministerium: Häftlinge geben ihre Stimme per Briefwahl ab

11.03.2011, 04:25

515 Häftlinge verbüßen derzeit ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg. Ob und wie sie an den Landtagswahlen am 20. März teilnehmen können, erklärt Karola Waterstraat, Pressesprecherin des Justizministeriums, in einem Gespräch mit Volksstimme-Redakteurin Anja Guse.

Volksstimme: Dürfen die Häftlinge wählen?

Karola Waterstraat: Ja, sie dürfen wählen. Denn auch wenn sie in Haft sitzen, haben sie ihre Bürgerrechte im Allgemeinen nicht verloren.

Volksstimme: Wie können die Gefangenen wählen gehen?

Karola Waterstraat: Die Wahl ist per Briefwahl möglich. Die allermeisten Gefangen sind dabei in Burg gemeldet.

Volksstimme: Dürfen Häftlinge auch persönlich am Wahlsonntag zur Wahlurne gehen?

Karola Waterstraat: Da Burg eine Anstalt ohne offenen Vollzug ist, wird das nicht möglich sein.

Volksstimme: Wie können sich die Gefangenen über die Wahlkandidaten informieren?

Karola Waterstraat: Über die Medien wie Rundfunk, Fernsehen und Zeitung.

Volksstimme: Wie könnten Parteien direkt in der JVA die Gefangenen über ihr Wahlprogramm informieren?

Karola Waterstraat: Der Kontakt wird sicherlich nicht unterbunden, allerdings müssen wir als Justizministerium gewähren, dass wir unparteiisch bleiben.