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72-Jähriger soll Jungen missbraucht haben

Von Wolfgang Biermann 10.02.2014, 01:28

Stendal/Gardelegen l "Ich will nicht, dass der Junge aussagen muss." Der 72 Jahre alte Angeklagte, der am Freitag diesen Satz sagte, ist ein offensichtlich gesundheitlich schwer angeschlagener und gebrochener Mann. In sich gekehrt verfolgt er den Prozess. Offenbar herzkrank, erleidet er im Gerichtssaal einen Schwächeanfall. Der im Saal anwesende Gerichtspsychiater versorgt den Angeklagten medizinisch. Nach kurzer Pause geht es weiter.

Wie berichtet sitzt der vielfach einschlägig vorbestrafte Rentner aus Gardelegen seit Mittwoch wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen in Stendal auf der Anklagebank im Landgericht Stendal. Er soll einen heute Zwölfjährigen über einen längeren Zeitraum hinweg bei sich haben übernachten lassen. Dabei soll es zu Übergriffen auf den teils schlafenden Jungen gekommen sein. Von Geld- und Sachgeschenken (Handy) ist die Rede.

Die Taten räumte der 72-Jährige im Großen und Ganzen ein, wobei er deren Anzahl minimiert wissen wollte. Die Mutter des Jungen und deren Lebensgefährte, "seit Ewigkeiten" Freunde des Angeklagten, sagten als Zeugen aus. Der Partner (59) der Mutter gab an, dass er "kein Problem damit" hatte, dass der Junge des Öfteren bei diesem übernachtete.

Von der kriminellen Vorgeschichte seines Kumpels will er nichts gewusst haben. Dabei war der Angeklagte erst Anfang 2010 nach dreijähriger Haftstrafe mit strengen Auflagen wieder in die Freiheit gelangt. Ihm war der Umgang mit Kindern und Jugendlichen gerichtlich strikt untersagt worden. Den Jungen und seine Mutter hatte der Angeklagte über den Kumpel kennengelernt. Offenbar hat der Junge schon die Nacht nach dem Kennenlernen im August 2011 beim Angeklagten verbracht.

Mutter erlaubt ohne Argwohn das Auswärtsübernachten

Sie habe Mitleid mit dem Rentner gehabt, sagte die Mutter des Jungen aus. Er habe ihr gesagt, dass seine Mutter gestorben und er darum einsam sei. Zunächst habe sie keinen Argwohn gehegt - schließlich sei der Angeklagte ja ein alter Mann. Ihren Sohn hat sie über mindestens ein Jahr hinweg bedenkenlos bei ihm übernachten lassen. Erst Ende 2012 sei sie argwöhnisch geworden und habe dem Jungen das Übernachten beim Angeklagten und den Umgang mit ihm verboten. Durchgesetzt habe sie das Verbot nicht vollends. Kontakte habe es weiterhin gegeben, räumte die 45-Jährige auf Nachfrage ein. Ihre Befragung gestaltete sich aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse bei der in Russland geborenen Zeugin etwas schwierig.

Wie es genau zur Aufdeckung der Taten kam, die zur Festnahme des Angeklagten im Mai 2013 führte, ist bislang nicht zur Sprache gekommen. Auslöser könnte ein Geldschein gewesen sein, der in einem Slip des Jungen gefunden worden sein soll. Bis zur Fortsetzung am 18. Februar soll geklärt werden, ob der Junge aussagen muss oder ob ihm das erspart bleibt. "Mit dem Geständnis haben Sie den Grundstein gelegt, dass er vielleicht nicht aussagen muss", sagte Richter Ulrich Galler.