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Gardelegerin musste sich wegen Körperverletzung verantworten/Starke Alkoholprobleme Keine Anzeige und trotzdem vor Gericht

Von Ilka Marten 22.04.2014, 03:32

Mit einer Ermahnung und Verfahrenseinstellung kam eine gerichtsbekannte 20-Jährige bei ihrem Prozess vor dem Jugendrichter davon. Sie hatte ursprünglich als Zeugin zu einer Gewalttat ausgesagt, wurde wegen ihrer Beteiligung jedoch ebenfalls noch angeklagt.

Gardelegen l Sie landete vor Gericht, obgleich das Opfer sie gar nicht hatte anzeigen wollen. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich eine 20 Jahre alte Gardelegerin vor Jugendrichter Axel Bormann verantworten.

Es war eine Prügelei unter Betrunkenen, die am 1. September 2012 bei einem Trinkgelage in einer Gardeleger Wohnung stattfand. Beteiligt: zwei junge Männer, darunter der Freund der Angeklagten, die Angeklagte und das Opfer. Prellungen an Schädel, Gesicht, Ohrmuschel und starke Kopfschmerzen trug der junge Mann davon, zählte die Staatsanwältin auf. Der Vorwurf gegen die Gardelegerin lautete zunächst, dass sie gemeinschaftlich gegen das Opfer vorgegangen wären.

"Er hat mich belästigt, und dann habe ich zugehauen", so fasste es die junge Frau vor Gericht zusammen. Was sie denn damals getrunken hätten, wollte Bormann wissen. Die Angeklagte lachte: "Bier wahrscheinlich." Als Bormann erwähnte, dass sie Alkoholikerin sei, sagte die Gardelegerin: "Ich war Alkoholikerin. Ich hatte damals den falschen Umgang."

"Bei der Tat haben Sie aber unter Strom gestanden?", so Bormann fragend. Die junge Frau nickte: "Ich habe einmal zugeschlagen und einmal getreten. Am nächsten Tag habe ich mich bei ihm entschuldigt, und da hat er gesagt, wenn ich gegen die anderen aussage, zeigt er mich nicht an." Doch daraus wurde nichts. Als gegen die zwei Männer verhandelt wurde, kam heraus, dass auch die junge Frau mit beteiligt war. Resultat war nun das Verfahren von Amts wegen, auch wenn ihr das Opfer versprochen hatte, sie nicht zu anzeigen.

Grund für ihren gewalttätigen Ausbruch: "Er hat andauernd gefragt, ob ich zu ihm komme. Er wollte eine Beziehung mit mir." Die junge Frau gab auch zu, dass sie als Erste zugeschlagen habe.

Bormann dazu: "Da sind sie ja doch noch ehrlich geworden." Für die Gardelegerin war der Gerichtstermin einer von vielen, dem Jugendrichter ist sie seit vielen Jahren wegen zahlreicher Straftaten bekannt. Ein weiteres Verfahren gegen die Frau ist noch anhängig, weil sie von einem Bekannten im Oktober 2013 das Handy geliehen und es nicht wieder zurückgegeben haben soll. "Kinderficker" soll die Frau ihren Bekannten außerdem genannt haben. Sie bestritt diese Vorwürfe und ergänzte: "Ich sage doch nicht Kinderficker, wenn ich selbst ein Kind habe."

Ganz vom Alkohol ist die Gardelegerin wohl nicht weg, aber es sei schon länger her, dass sie getrunken habe. Ein genaues Datum konnte die 20-Jährige jedoch nicht nennen. Mehrfach war sie schon zu Entziehungskuren in Uchtspringe, zurzeit nimmt sie Medikamente, "damit ich nicht ausraste".

Bezogen auf ihr Umfeld sagte Bormann: "Es wäre schön, wenn mir die Namen Ihrer Freunde mal nicht bekannt wären." Der Richter stellte das Verfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung gegen die junge Frau nach einer Ermahnung ein. Bormann: "Kommen Sie zur Ruhe, denn irgendwann ist Schluss. Ich war noch nicht bei vielen jungen Müttern im Krankenhaus, die 3,3 Promille intus hatten." Er habe auch noch keine junge Frau gesehen, die "so viel Schindluder mit sich treibt". Bormann: "Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder."