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Mehrmaliges Bewährungsversagen führte zu harter Strafe 19-jähriger Dieb muss für drei Jahre in Haft

Von Philip Najdzion 20.11.2014, 01:12

Ein junger Gardeleger muss für drei Jahre in Jugendhaft. Er hatte trotz Bewährung in Klötze einen räuberischen Diebstahl begangen.

Gardelegen l Alle Versuche seien gescheitert, Martin F. (Name geändert) zum straffreien Leben anzuhalten. Dieses Fazit zog gestern Richter Axel Bormann. In Handschellen hatten Justizmitarbeiter den 19-Jährigen in den Saal gebracht. Seit einem räuberischen Diebstahl in Klötze im Juli dieses Jahres sitzt er in Jugendhaft. Insgesamt muss er drei Jahre ins Gefängnis, urteilte der Richter.

Martin F. hatte seit seiner Kindheit viele Probleme, sagte die Jugendgerichtshelferin. Er haute von Zuhause ab, schwänzte die Schule und war aggressiv Schülern und Lehrern gegenüber. Eineinhalb Jahre lebte er in einer Pflegefamilie, er wurde in Uchtspringe behandelt und lebte sieben Monate in einem Heim. Martin F. arbeitete in dem Handwerksangebot eines Sozialverbandes. Doch nach zwei Jahren kam er auf Wunsch der Mutter zurück ins Elternhaus. "Immer wieder haben Sie Ihre Mutter um den Finger gewickelt", sagte Bormann.

Junger Mann wurde schon früh straffällig

Und schon früh wurde Martin F. straffällig. 2009 und 2010 ging es mit Diebstählen los. Es folgten Anklagen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung (2012), Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Erschleichens von Leistungen (2013). Mehrfach war der Jugendliche beim Schwarzfahren erwischt worden und stahl unter anderem Videospiele.

Anfang des Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Doch schon bald sollte der Richter den jungen Mann wiedersehen. Das Fahrrad, mit dem Martin F. zur Hauptverhandlung fuhr, hatte er tags zuvor gestohlen. Das Gericht habe sich dennoch entschieden, Martin F. noch eine "allerletzte Chance zu geben", wie Bormann betonte.

Dann kam der 25. Juli. Martin F. hatte mit seiner Freundin eine Nacht im Garten verbracht. Er wollte mit ihr morgens seinen Bruder in Klötze besuchen. Doch der hörte das Klingeln nicht. "Da haben wir bei einem Nachbarn geklingelt und gefragt, ob meine Freundin zur Toilette darf", sagte Martin F. Er selber hatte Durst. Der Mann ging in die Küche, um ihm ein Glas Wasser zu holen.

50 Euro aus Portemonnaie gestohlen

Auf dem Tisch lag das Portemonnaie des Mannes. Der 19-Jährige öffnete es und nahm sich 50 Euro. Als der Mann zurückkam, fiel ihm der Diebstahl auf. "Ich wollte abhauen, doch er hat sich vor die Tür gestellt", sagte Martin F. Der Mann versuchte, die Polizei zu rufen. Da habe er ihm das Handy weggenommen und es weggeworfen. "Er hat rumgebrüllt und mich in den Schwitzkasten genommen", sagte Martin F. Daraufhin habe er sich aus der Umklammerung befreit, den Mann zur Seite gedrückt und die Tür aufgerissen. An einen Schlag - wie es ihm die Anklage vorwarf - könne er sich nicht erinnern. Das Opfer konnte vor Gericht nicht aussagen, der Mann ist mittlerweile verstorben.

"Ich bin innerlich richtig frustriert", sagte Bormann. "Wir alle sind offensichtlich machtlos, diesem jungen Mann Herr zu werden", sagte er mit Blick zur Staatsanwältin. "Es geht um die Frage, wie lange muss er ins Gefängnis, um ihn zu erziehen?", so der Richter. Bormann ging mit seinem Urteil noch über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Sie hatte zwei Jahre Haft gefordert.

In zwei weiteren Anklagepunkten stellte Bormann die Verfahren gegen den 19-Jährigen aus Mangel an Beweisen ein. Eine alte Dame und ein älterer Herr hatten behauptet, von Martin F. bestohlen worden zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.