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Amtsrichter stellt Verfahren ein / Dieb ist schizophrenWegen Krankheit unschuldig

30.04.2015, 01:22

Gardelegen (gb)l Der Schaden war eigentlich nur gering. Der 50-Jährige hatte aber offenbar nicht zum ersten Mal zugegriffen. Weil er im Gardeleger Kauflandmarkt eine Flasche Kirschlikör im Wert von 3,19 Euro mitgehen ließ, saß ein Gardeleger kürzlich vor dem Amtsgericht. Mit dabei sein Betreuer, der Mann ist nicht geschäftsfähig. Der chronisch abhängige Alkoholiker leidet an Schizophrenie. Damit sind Patienten, die straffällig werden, oft nicht schuldfähig.

Da er sein Leben allein nicht regeln kann, wird er derzeit wieder einmal stationär betreut, bekommt eine Therapie. In der Einrichtung laufe es auch "ganz gut", bestätigt er dem Richter. Nur mit der Geldzuteilung habe er ein Problem. Die Krankheit sei mit Tabletten gut eingestellt.

Das sei zum Tatzeitpunkt im Juli 2014 allerdings nicht so gewesen. Schon "drei oder vier Monate" hatte er da nach eigener Aussage seine Tabletten nicht genommen, sagt der Mann. "Da hatte ich mit meiner Schizophrenie zu kämpfen." Wie sich das zeige, wollte Bormann wissen: "Ich höre dann Stimmen", so der Angeklagte.

So richtig wollte ihm Bormann seine Begründung indes nicht abnehmen. "Ich denke, Sie sind ein ganz schönes Schlitzohr. Sie wissen, wenn Sie sich auf ihre Schizophrenie berufen, kommen Sie hier um alles drumherum." Um zu beweisen, dass sich die Krankheit nicht unmittelbar auf seine Schuldfähigkeit ausgewirkt hatte, hätte indes ein strafrechtlich relevantes Gutachten erstellt werden müssen. Davon sahen angesichts der geringen Diebstahlssache aber schließlich sowohl die Staatsanwältin, als auch der Richter ab. Bormann stellte das Verfahren ein, ließ sich vom Angeklagten allerdings versprechen, dass er seine Tabletten in Zukunft regelmäßig nehmen wird.