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Prozess vor dem Amtsgericht: Wegen unterschlagener Spielkonsole verurteilt 19-Jähriger muss 160 Arbeitsstunden leisten

29.04.2011, 04:26

Gardelegen (iwi). 19 Jahre jung und arbeitsfähig, aber faul und untätig - und dazu noch ganz schön dreist. So etwas mag Jugendrichter Axel Bormann gar nicht und gibt dann gern gemeinnützige Arbeitsstunden als Auflage. "Das ist für Sie als Ansporn, Sie sitzen seit Ewigkeiten auf der faulen Haut", richtet er sich in seiner Urteilsbegründung an Florian*, den er wegen Unterschlagung einer Spielkonsole zu 160 Arbeitsstunden, zur Zahlung von 155 Euro an den Geschädigten und der Verfahrenskosten verurteilt hat.

Irgendwann im November 2009 lieh sich Florian von seinem Kumpel Lars* (17) die Spielkonsole. Damals wohnten die beiden Jungs in einem Ort, später zog Florian nach Gardelegen. Bis dahin gleichen sich die Versionen der ehemaligen Freunde noch. Florian sagt: "Wir haben dann mal zusammengefeiert und getrunken, und da hat Lars gesagt, dass ich die behalten darf." Neupreis der Konsole und des Zubehörs sind 440 Euro. Das weiß auch Bormann und schüttelt entgeistert den Kopf: "Nur weil wir einen zusammen getrunken haben, würde ich Ihnen doch auch nicht mein Auto schenken? Wieso sollte Ihnen ein so junger Bengel, der das Gerät wahrscheinlich nicht mal selbst bezahlt hat, das Ding schenken?" Auch Staatsanwältin Iris Benzel hakt irritiert nach: "Ich verstehe nicht, wie Sie darauf kommen, dass Sie es behalten können."

Doch es wird noch krimineller, denn Florian behält die Spielkonsole nicht nur: Er verkauft das damals drei Jahre alte Gerät für 350 Euro - nach eigener Aussage an einen Gardeleger Elektronikhändler. Da ziehen selbst Richter und Staatsanwältin überrascht die Augenbrauen hoch. Bormann: "Jetzt erzählen Sie mal keinen Blödsinn!"

Immer wieder hakt Lars im vergangenen Jahr bei seinem Kumpel nach, wann er die Konsole zurückbekommt. "Irgendwann kam dann die Aussage von Florian, dass ich sie ihm doch geschenkt hätte und er sie weiterverkauft hat", berichtet der 17-jährige Gymnasiast im Zeugenstand. Bormann ist überzeugt: "Ich habe keinen Zweifel daran, dass Lars die Wahrheit gesagt hat. Sie haben sich mal eben lockere 350 Euro verdient, und nu?"

Florian hört sich das alles gleichgültig an, dabei hat er bereits drei Eintragungen im Erziehungsregister, zweimal wegen Diebstahls, einmal wegen Nötigung. Mit seiner Freundin und der gemeinsamen kleinen Tochter wohnt Florian in Gardelegen, gearbeitet hat er nach der Schule nie. "Warum nicht?", fragt Bormann die Familienhelferin, die die junge Familie seit mehr als einem Jahr betreut. Die zuckt hilflos mit den Schultern: "Ich habe es ihm immer wieder gesagt, dass er sich kümmern soll, aber ich kann niemanden zwingen." In der Wohnung des Paares sehe es ordentlich aus, auch um das Kind würden sich beide kümmern, berichtet die Frau.

Florians Partnerin hatte eigentlich vor, eine Lehre zu beginnen, "aber so ganz traut sie ihm die Kinderbetreuung nicht zu". Die Familienhelferin weiter: "Er hat Probleme, dem Kind die Windeln zu wechseln." Bormann beugt sich fragend nach vorn: "Motorisch oder geruchsmäßig?" Er sei halt ein großes Kind, so die Frau. Florian ist offensichtlich einfach faul, kommt auch so ganz gut durchs Leben und hat so gar kein Interesse an Ausbildung oder Arbeit, das wird während des Verfahrens mehrfach deutlich.

Weil der 19-Jährige die Spielkonsole wegen des Verkaufs nicht mehr zurückgeben kann, drängt Lars\' Mutter, wenigstens Schadensersatz dafür zu erhalten. Florian unterschreibt ein Schuldanerkenntnis, von den vereinbarten 350 Euro hat er bis zum Prozessbeginn 195 Euro beglichen. "Das ist wirklich das Einzige, was man Ihnen hier zu Gute halten kann", so die Staatsanwältin. Weil die finanziellen Verhältnisse der kleinen Familie sehr beschränkt sind und es weitere Gläubiger gibt, belässt es die Staatsanwältin dabei, als Strafe die Zahlung der verbleibenden 155 Euro zu fordern und fordert 60 Arbeitsstunden, "damit Sie mal wieder ein bisschen in Tritt kommen".

Die reichen Richter Bormann nicht, er macht 160 Arbeitsstunden daraus. Die muss Florian bis Juli erledigt haben. Sollte der Familienvater das nicht schaffen oder das Geld an den Geschädigten nicht zahlen, "gehen Sie vier Wochen in den Dauerarrest", so Bormann.

(* Namen geändert)