Streit nach Verkehrskontrolle "Ein Ausweis reicht"

14.03.2015, 01:16

Freitag berichteten wir über eine Verkehrskontrolle der Regionalbereichsbeamten in Tucheim. Die Polizisten wurden beschuldigt, ihre Ausweise nicht vorgezeigt zu haben. Darüber sprach Redakteurin Kristin Schulze mit Polizeisprecher Thomas Kriebitzsch.

Volksstimme: Warum haben die Beamten ihre Ausweise nicht gezeigt?

Thomas Kriebitzsch: So war das nicht. Beide zeigten ihre Dienstausweise, die Betroffene akzeptierte diese aber nicht.

Man hört ja immer wieder von falschen Polizisten. Woran erkennt man einen echten?

Am Dienstausweis mit Passbild und der Uniform. Ein Beamter der Kriminalpolizei trägt keine Uniform, darum hat er neben dem Dienstausweis noch eine Kripo-Marke bei sich. Jeder Kontrollierte hat das Recht, sich den Dienstausweis zeigen zu lassen. Einen weiten Ausweis benötigt der Polizist aber nicht.

Die Betroffene hat ihre Papiere an der Scheibe gezeigt. Reicht das nicht?

Nein. Der Kontrollierte ist verpflichtet, Führerschein und Fahrzeugschein auszuhändigen. Nur so kann der Polizist beurteilen, ob es sich um echte Papiere handelt.

Muss man aus dem Auto aussteigen?

Nicht zwingend. Der Beamte hat aber das Recht, sich Warndreieck und Sanitätskasten zeigen zu lassen. Wenn Sie das nicht gerade unter dem Sitz haben, müssen Sie auch aussteigen.

Wie sieht es mit dem Alkoholtest aus?

Die Atemalkoholkontrolle ist freiwillig, man kann sie verweigern. Dann kann der Polizist aber bei der Staatsanwaltschaft anrufen und eine Blutabnahme beantragen. Dann müssen Sie mit aufs Revier.