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Martinsumzüge: Weiter Tauziehen um Gebühren

11.01.2014, 10:49

Die Debatte um Gebühren für die Genehmigung von Martinsumzügen geht weiter. Zwar hat die Kreisverwaltung die Kostensätze nach massiver Kritik reduziert - die Kirche fordert aber eine gänzliche Befreiung, mit prominenter Unterstützung.

Halberstadt l Evelyne Dege hat es schriftlich: Die Ströbecker Pfarrerin soll für die Genehmigung der Martinsumzüge in Aspen­stedt und Athenstedt statt der zunächst geforderten je 40 Euro nun 10,20 Euro pro Umzug zahlen. Damit folgt Thomas Werner vom Verkehrs-Sachgebiet im Kreis-Ordnungsamt der generellen Entscheidung, wonach für die Erlaubnis solcher Veranstaltungen künftig lediglich der Gebühren-Mindestsatz anzusetzen ist. Richtig glücklich ist Pastorin Dege damit aber nicht.

Die Kurskorrektur ist das Ergebnis einer behördeninternen Prüfung, auf Druck von Landrat Martin Skiebe (parteilos). Nachdem massive Kritik an der Gebührenhöhe für Martinsumzüge laut geworden war, hatte Skiebe die Prüfung veranlasst. Seine Maßgabe dabei: Eine rechtskonforme Lösung müsse her, ohne die Kirchengemeinden finanziell übermäßig zu belasten. Der Pauschalsatz von 10,20 Euro ist das Resultat.

"Was nicht genehmigt werden muss, kostet keine Gebühren"

Für die Ströbecker Sprengelpastorin ist das zwar ein klares Entgegenkommen - "akzeptieren kann und will ich das aber weiterhin nicht", sagt Evelyne Dege. Schließlich seien mit Paragraf29 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ortsübliche kirchliche Veranstaltungen von der Erlaubnispflicht ausdrücklich ausgenommen. "Dass die Martinsumzüge in unseren Dörfern genau in diese Kategorie fallen, dürfte außer Frage stehen. Und was nicht genehmigt werden muss, kann auch keine Gebühren nach sich ziehen", argumentiert die Pastorin.

Prominente Unterstützung bekommt Evelyne Dege von Thomas Leimbach. Der CDU-Landtagsabgeordnete kennt die Materie sowohl aus juristischer als auch aus verwaltungsrechtlicher Perspektive. Leimbach war von 1992 bis 2002 Landrat im Kreis Aschersleben-Staßfurt, leitete danach bis 2011 das Landesverwaltungsamt und sitzt nun im Landtag. Parallel betreibt er mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht eine Anwaltskanzlei.

Leimbach sieht den Sachverhalt wie die Pastorin: "Ich teile die Auffassung, dass es dem Landkreis noch besser gelingen könnte, diese kleinen Martinsumzüge in den Gemeinden zu unterstützen." Nach der für alle Straßenverkehrsbehörden bindenden Verwaltungsvorschrift fielen Martinsumzüge in Dörfern im Normalfall unter die nicht erlaubnispflichtigen Veranstaltungen. "Wenn Martinsumzüge nicht erlaubnispflichtig sind, entsteht auch keine kostenauslösende Handlung einer Behörde", so der Verwaltungsrechtler. Nur wenn die Umzüge im größeren Rahmen stattfänden und Verwaltungsreaktionen auslösten, sei es rechtlich schwierig, die Gebühren auf Null zu reduzieren.

"Generelle Erlaubnisfreiheit nicht länger haltbar"

Im Kreisamt selbst ist jene Gebührenfrage alles andere als neu: Nachdem früher schon einmal Kosten berechnet worden waren, gab es 2009 eine Grundsatzentscheidung. Martinsumzüge wurden generell von der Erlaubnispflicht befreit und damit gebührenfrei.

Schon damals hielt Thomas Werner mit seiner Meinung nicht hinterm Berg: "Obwohl ich diese Festlegung in ihrer absoluten Aussage für sehr bedenklich halte - wurden doch bei einigen Umzügen stark befahrene Bundes- und Landesstraßen benutzt - bin ich aufgefordert worden, Ihnen die auferlegten Gebühren zurückzuzahlen", ließ er Anfang 2010 Pastorin Dege wissen. Nun teilt Werner mit, dass die Regelung von 2009, wonach generelle Erlaubnisfreiheit bestand, "in dieser Form nicht mehr länger haltbar war". Zudem erklärt er die Entscheidung pro Veranstaltungserlaubnis mit später Antragsstellung, vielen Einflussfaktoren, einer Bearbeitungszeit "unter Zeitdruck" und daraus resultierenden Fehleinschätzungen. Kommentar