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Nachgehakt: Lösung für Problem bei Abholung gelber Säcke im Gartenweg durch befristetes Parkverbot in Külzstraße Mit Halteverbot alle Interessen unter einem Hut

Von Sabine Scholz 19.08.2014, 03:22

Halberstadt l Die Halberstädter Volksstimme berichtete am 4. August über die Verärgerung von Anwohnern des Gartenwegs, weil die gelben Säcke in der Straße mehrfach nicht abgeholt worden waren. Das zuständige Entsorgungsunternehmen hatte darauf verwiesen, dass für die Abfuhr der Säcke ein Fahrzeug mit sehr großem Wendekreis zum Einsatz komme. Und da an der Zufahrt, in den als Einbahnstraße ausgeschilderten Gartenweg, oft Autos parkten, sei dort kein Reinkommen. Die Abholung der gelben Säcke wurde zu einem späteren Zeitpunkt mit einem kleinen Fahrzeug nachgeholt.

Dennoch sollte es einen Vor-Ort-Termin mit der Stadtverwaltung, der für die Organisation der Abfallentsorgung zuständigen kreiseigenen Behörde Enwi und dem Unternehmen geben, um zu prüfen, wie das Problem generell gelöst werden könne. Wie jetzt aus der Stadtverwaltung zu erfahren war, hat es am 7. August eine Stellprobe mit einem Entsorgungsfahrzeug gegeben, um die Möglichkeiten einer Umgestaltung des Entsorgungsregimes oder eine Änderung der Beschilderung vor Ort zu prüfen.

Im Ergebnis dessen teilte Silvia Reichmuth von der Straßenverkehrsabteilung der Stadt mit, dass es keinen gesonderten Regelungsbedarf gebe, da es sich bei dieser Straße laut Gesetz um eine enge Stelle handelt. Dort sei das Parken verboten, ebenso wie auf den gepflasterten Gehwegen. "Von daher wird an das Parkverhalten der Fahrzeugführer appelliert", heißt es in der Mitteilung.

Man habe sich mit Vertretern der Enwi und der Abfallwirtschaft entschieden, in der Wilhelm-Külz-Straße das vorhandene, zeitlich begrenzte absolute Halteverbot für die Straßenreinigung an die Entsorgungszeiten für die gelben Säcke anzupassen. Momentan darf in der Külzsraße mittwochs von 9.30 bis 10 Uhr nicht gehalten werden, künftig soll das nun donnerstags von 11 bis 11.30 Uhr der Fall sein. "Weiterer Parkraum wird somit nicht eingeschränkt", so Reichmuth. Mit dieser Regelung werde sowohl die Straßenreinigung ermöglicht, als auch den Entsorgungsfahrzeugen ein problemloses Einfahren in den Gartenweg.

"Wenn sich alle Autobesitzer an diese Regelung halten, dürfte allen Interessen entsprochen sein", so Reichmuth.