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Stadtrat beschließt Satzungsänderung / Neue Urnengrabanlage soll dieses Jahr entstehen Fläche für halbanonyme Bestattung

Von Sabine Scholz 12.01.2015, 02:10

Der Stadtrat hat eine neue Friedhofsgebührensatzung für Halberstadt beschlossen. Grund ist eine wachsende Nachfrage nach halbanonymen Urnenbestattungen.

Halberstadt l Einen neuen Trend verzeichnet die Friedhofsverwaltung in Halberstadt. Immer mehr Menschen lassen Angehörige halbanonym bestatten. Im Unterschied zu rein anonymen Urnenbestattungen werden bei halbanonymen Anlagen der Name, Vorname sowie das Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen ausgewiesen.

Diese Bestattungsform wird schon seit einiger Zeit auf dem Städtischen Friedhof angeboten, mit steigender Nachfrage. Die Nutzungszeit einer Grabstätte in den halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen beträgt 15 Jahre. "In den Parks 5 und 17 werden diese Anlagen sehr gut angenommen", sagt Hannelore Lorenz, Verwaltungschefin des Friedhofs. Wie sie berichtet, ist die Anlage in Park 5 bereits fast vollständig belegt. Nur noch fünf der 85 Stellen sind frei. Auch die Anlage in Park 17 nähere sich der Kapazitätsgrenze, 364 von 400 Stellen sind belegt.

Um das Angebot halbanonymer Urnengemeinschaftsanlagen weiterhin aufrechterhalten zu können, soll nun eine weitere Urnengemeinschaftsanlage in Park 6 hergerichtet werden und zeitnah für Bestattungen zur Verfügung stehen.

Wie zu erfahren war, handelt es sich bei der Anlage in Park 6 um ein Grabmal, das nach Ablauf der Nutzungszeit in das Eigentum der Stadt Halberstadt übergegangen ist. "Markant ist hier die Skulptur eines sitzenden Mönchs", so Hannelore Lorenz. Dieses Grabmal wurde Anfang der 1920er Jahre aus Beton gegossen und ist somit ein Zeugnis der Verwendung von Kunststein in der Grabgestaltung. Das Grabmal stehe zwar nicht unter Denkmalschutz, soll aber erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden, so die Friedhofschefin.

Die derzeit entstehende Anlage bietet die Möglichkeit für 95 Urnenbestattungen. Bestattet werde der Reihe nach mit individueller Kennzeichnung der Urnenstelle in Form einer Abdeckplatte. Die ist 20 mal 30 Zentimeter groß und kann nach Vorgaben der Friedhofsverwaltung von den Angehörigen bei einem Dienstleister freier Wahl angefertigt werden. Die Fachleute gehen davon aus, dass die neue Anlage in rund fünf Jahren ebenfalls ausgelastet sein wird.

Dieser Zeitraum bis zur vollständigen Belegung der Fläche bildet die Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr, die nun per Beschluss der Satzungsänderung vom Stadtrat (eine Neinstimme, keine Enthaltung) bestätigt worden ist. Die Nutzungsgebühr liegt bei 977 Euro je Stelle.

In die Berechnung fließen neben den Kosten für die Herstellung der Anlage die jährlichen Pflegekosten, Grund- und Verwaltungsgebühr sowie kalkulatorische Zinsen ein. Die Herstellungskosten schlagen mit 9145 Euro zu Buche. Dahinter verbergen sich Kosten für das Richten von Rasenkanten ebenso wie Pflanzarbeiten, das Schneiden von Bäumen und Büschen oder die Herrichtung der Fläche für das Ablegen der Kränze.

Der Pflegeaufwand liegt, gerechnet auf 20 Jahre, bei 57 925,95 Euro. Die der Kalkuation zugrunde liegenden Zahlen für die laufende Bewirtschaftung der Anlage basieren auf langjährigen Erfahrungswerten. Zur Pflege gehören neben der Rasenmahd die Gehölzpflege, das Wegräumen von Laub und alter Trauerfloristik und ähnliches.

Bezogen auf die 95 Stellen ergibt sich eine Nutzungsgebühr in Höhe von 977 Euro je Stelle, heißt es in der Begründung zum Satzungsbeschluss.