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Trotz Beschluss im Eilverfahren noch keine Lösung in der Hauptsache Kein Ende im Kifög-Streit

Von Sebastian Pötzsch 31.05.2014, 03:21

Oschersleben l Im Eilverfahren im Kifög-Streit zwischen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Stadt Oschersleben wurde jetzt ein Urteil gefällt. Demnach muss die Stadtverwaltung dem freien Kita-Träger mit sofortiger Wirkung einen Abschlag von knapp 49500 Euro zahlen. Außerdem sind weitere Abschläge für die Monate Juni und Juli zu leisten. "Der zu zahlende Betrag ist anhand von Belegungszahlen zu ermitteln", heißt es in dem vom Verwaltungsgericht Magdeburg gefällten Beschluss.

"Die Richter gehen davon aus, dass somit vorerst unsere Rechte und die Finanzierung der Aufgaben unseres Verbandes gewahrt bleiben", kommentierte Andreas Schmidtgen, Vorstand der AWO Börde, das Urteil. In der Sache selbst müsste gegebenenfalls in einem Hauptverfahren entschieden werden.

So sieht es auch Oscherslebens Bürgermeister Dieter Klenke (parteilos). "Dieses Urteil dient der Liquiditätssicherung der AWO. In der Sache selbst ist nichts entschieden", betonte das Stadtoberhaupt.

Der sogenannte Kifög-Streit zwischen den freien Trägern und der Stadt Oschersleben schwelt bereits seit Herbst 2013. Grund sind ausstehende Abschlagszahlungen, die die Stadt Oschersleben bisher nicht leistete. Der Streit eskalierte in dem von der AWO angestrengten Eilverfahren. Ihr fehlten eigenen Angaben zufolge bis Anfang Mai rund 250000 Euro.

Bürgermeister Dieter Klenke macht dafür das Land Sachsen-Anhalt als den Gesetzgeber verantwortlich. Mit der Novellierung des Kifög (Kinderfördergesetz) im August 2013 richtet sich der gesetzliche Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung nicht mehr an die Kommunen, sondern an die Landkreise. "Nun muss die Kreisverwaltung den Finanzbedarf der Träger ermitteln, indem sie die Zahlen anfordert und an uns weiterleitet. Erst dann können wir zahlen", lautet Klenkes Rechtsauffassung.

Das Gericht gibt der AWO bis zum 1. August Zeit, ihren Anspruch hinsichtlich der Hauptsache geltend zu machen. "Es wäre zu hoffen, dass die Stadt nunmehr entscheidet, die Arbeit in den Kitas konstruktiv zu fördern und nicht weiter öffentliche Mittel dafür einsetzt, die Finanzsituation der Kitas durch die Ausnutzung aller rechtlichen Mittel zu gefährden", erklärte Schmidtgen und kündigte an, bei einer gegenteiligen Entscheidung durch die Stadt tatsächlich bis zum 1. August Klage einzureichen.

"Ich gehe fest davon aus, dass die AWO von diesem Recht Gebrauch macht", sagte Bürgermeister Klenke. Allerdings betonte er, zunächst nicht nur die im Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg geforderten Zahlungen an die AWO zu leisten, sondern auch an die drei weiteren Träger.