1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Oschersleben
  6. >
  7. Amt kündigt mehr Kontrollen an

Halter müssen ihre Hunde in der Gemeinde Sülzetal anmelden und für sie Steuern zahlen Amt kündigt mehr Kontrollen an

Von Mathias Müller 05.01.2015, 02:16

Die Einheitsgemeinde Sülzetal will Besitzern von Hunden auf die Spur kommen, die ihre Tiere nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Das Ordnungsamt hat verstärkte Kontrollen angekündigt.

Sülzetal l "Alle Hunde sind schriftlich in der Einheitsgemeinde Sülzetal anzumelden", sagt Fred Fedder, Leiter des Ordnungsamtes der Gemeindeverwaltung. Hundehalter seien nach den Worten des Paragrafen 10 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Sülzetal verpflichtet, einen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme anzumelden. Ausnahme sei ein Hund, der von der eigenen Hündin geboren werde. Dieser Nachwuchs sei innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des dritten Monates nach der Geburt anzumelden.

"Zukünftig werden verstärkt Kontrollen über das Halten nicht angemeldeter Hunde durchgeführt, da dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt", kündigt Ordnungsamtsleiter Fred Fedder für die Einheitsgemeinde Sülzetal an. Hintergrund der verstärkten Kontrollen ist, dass der Gemeinderat mit dem Haushalt 2014 ein Konsolidierungsprogramm beschlossen hat. Bestandteil dieses Programms ist die Erhöhung der Hundesteuer im Sülzetal. Die Gemeinde rechnet durch die Erhöhung der Hundesteuer mit Mehreinnahmen in Höhe von 30 225 Euro. Um eine Steuergerechtigkeit zwischen Hundehaltern, die für ihre Vierbeiner zahlen, und solchen, die es nicht tun, herzustellen, will die Gemeindeverwaltung illegalen Hundehaltern auf die Spur kommen.

Wie Fedder weiter informiert, fallen Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren seien, in den Gültigkeitsbereich des Gesetzes gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt. Nach diesem Gesetz seien Hundehalter verpflichtet, unverzüglich nach der Haltungsaufnahme die relevanten Daten zum Hund an die Einheitsgemeinde Sülzetal zu übermitteln. Dazu zählen das Geschlecht und das Geburtsdatum des Hundes sowie der Name und die Anschrift des Halters. Über die Anmeldung des Hundes erteile die Gemeinde eine entsprechende Bescheinigung, die 15 Euro an Verwaltungsgebühren koste. Darüber hinaus sei spätestens sechs Monate nach der Geburt des Hundes die Kennnummer des von ihm zu tragenden Transponders und spätestens drei Monate nach der Geburt eine Hundehalterhalftpflichtversicherung nachzuweisen.

"Grundsätzlich müssen Haustiere und andere Tiere so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gestört wird, insbesondere durch lang- andauerndes Bellen, Heulen oder Ähnliches", macht Fedder deutlich. Halter seien zudem dazu verpflichtet zu verhindern, dass ihre Tiere auf Straßen oder Anlagen unbeaufsichtigt herumlaufen und Menschen oder andere Tiere anspringen würden. Ebenso seien die Halter verpflichtet zu verhindern, dass ihre Tiere Straßen und Anlagen verunreinigen, zum Beispiel mit Kot. Auch über das Einhalten dieser Bestimmungen kündigte Fedder in der Einheitsgemeinde Sülzetal verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt an.