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Bewährung für ehemaligen Gewalttäter

22.01.2014, 17:08

Stendal (wbi) l Unter strengen Auflagen hat das Landgericht Stendal am heutigen Mittwoch die erneute Unterbringung im Maßregelvollzug für einen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagten, 31-jährigen Ex-Maßregelinsassen zur Bewährung ausgesetzt. Ein psychiatrischer Gutachter hatte bestätigt, dass "die öffentliche Sicherheit durch den Angeklagten gefährdet" sei. In Eigenverantwortung sollte dieser allein nicht in Freiheit leben, weil von ihm eine latente Gefahr ausginge. Er empfahl dem Gericht die Unterbringung im Maßregelvollzug, ausgesetzt zur Bewährung. das gericht setzte die Bewährungszeit auf das Maximum (fünf Jahre) fest. Für diesen Zeitraum wird der Angeklagte auch unter die Führungsaufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Mehr dazu in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme und im E-Paper.