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Rentnerin wurde gestern wegen räuberischen Diebstahls im Amtsgericht Salzwedel polizeilich vorgeführt 69-Jährige aufgrund ihrer Krankheit nicht verurteilt

Von Corinne Plaga 23.02.2011, 07:17

Salzwedel. Nachdem gestern die für 10 Uhr angesetzte Verhandlung im Amtsgericht Salzwedel mit anderthalb Stunden Verspätung begann, wurde das Verfahren gegen die 69-jährige Angeklagte eingestellt. Grund: Staatsanwaltschaft, Schöffengericht und Verteidigung zweifelten die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten erheblich an.

Doch was war geschehen? Im Sommer vergangenen Jahres soll die Rentnerin in einem örtlichen Edeka-Markt Bananen im Wert von sieben Euro gestohlen haben. Eine Mitarbeiterin bemerkte, dass die ältere Frau mit ihrem Rollator das Geschäft verließ, ohne zu bezahlen und wollte sie aufhalten. Doch die Rentnerin habe den Diebstahl vor Ort abgestritten, soll sogar die Mitarbeiterin des Marktes mit ihrem Rollator mehrmals gegen das Bein gestoßen haben. Die Anklage lautete: räuberischer Diebstahl. Aus diesem Grund sollte der Prozess auch vor dem Schöffengericht (Richter und zwei Schöffen) laufen, da die Tat strafrechtlich als "Verbrechen" gehandelt wird, wie Amtsgerichtsdirektor Andreas Wüstenhagen gestern erklärte.

Doch das erwies sich schwerer als gedacht: Zunächst tauchte die Angeklagte zu Verhandlungsbeginn nicht auf. Nach einer obligatorischen Wartezeit von 15 Minuten, beauftragte Wüstenhagen Salzwedeler Polizeibeamte nach Diesdorf zu fahren, um die Angeklagte polizeilich vorzuführen. Pflichtverteidiger Matthias Gerlach erklärte währenddessen, dass er bisher keinerlei Kontakt mit seiner Mandantin hatte, da sie sich nicht gemeldet hätte und sie telefonisch nicht erreichbar sei. Nach einer weiteren Stunde Wartezeit brachte die Polizei die 69-jährige Rentnerin in das Gerichtsgebäude.

Und dann das nächste Problem: Aufgrund ihres Rollators und ihrer Altersschwäche wollte Richter Wüstenhagen der Dame nicht zumuten, in den Verhandlungssaal in die erste Etage zu gehen und ersparte ihr die Stufen, indem er die Verhandlung ins Erdgeschoss verlegte. In "engster Runde" sollte die Verhandlung eröffnet werden. Doch zunächst musste der Pflichtverteidiger mit seiner Mandantin noch kurz die Sachlage besprechen. Schnell war klar: Die Rentnerin leidet offenbar an mehreren Krankheiten, ihr Gedächnis weist Lücken auf. So war sie sich auf Nachfrage nicht einmal mehr über ihre Adresse sicher, und auch nicht über die Anzahl ihrer Enkelkinder. Andreas Wüstenhagen begutachtete die vorliegende Betreuungsakte: "Gibt es Bedenken zur Verhandlungsfähigkeit?", wollte er von den Anwesenden wissen. Die Rentnerin habe eine Betreuerin und werde vom DRK versorgt. "Davon wussten wir bis heute auch nichts", stellte der Richter fest. Weiterhin verlas er die unterschiedlichen Diagnosen, die in der Akte aufgeführt waren. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft gab seine Zweifel kund, was die vermeintliche Verhandlungsfähigkeit der Frau angeht. "Ich würde sagen, wir verhandeln hier kein Verbrechen, da aufgrund des Gutachtens kein zielgerichtetes Handeln in Frage kommt." Wenn, dann sei ein Diebstahl mit geringfügigem Wert in Betracht zu ziehen, das Verfahren würde dann eingestellt werden.

"Vor uns sitzt keine Verbrecherin, sondern eine hilfsbedürftige Person", so das traurige Urteil des Staatsanwalts. "Wir stellen das Verfahren ein, weil Sie krank sind", sagte der Richter zu der alten Frau, "aber sowas darf nicht mehr vorkommen." Darauf folgte ein "Ja", doch ob die Rentnerin das auch wirklich verstanden hatte, schien zweifelhaft.