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Zum Schutz der Patienten greifen Kurleitung und Verkehrspolizei Schönebeck 1961 zu ungewöhnlicher Maßnahme Vor 50 Jahren Hupverbot in Salzelmen verhängt

Von Kevin Röhler 12.03.2011, 04:27

Ein kurioses Jubiläum begeht am morgigen Sonntag der Kurpark in Schönebeck-Bad Salzelmen. Laut Zeitungsdokumenten wurde nämlich dort vor 50 Jahren ein Hupverbot für das gesamte Kurgebiet in der Elbestadt verhängt. Die Volksstimme hakte nach, was es damit auf sich hat.

Schönebeck. Jubiläen begegnet der normale Bürger häufiger in seinem Leben: hier ein runder Geburtstag eines alten Freundes, dort ein 80-jähriges Bestehen vom ortseigenen Schützenverein. Das ist fast schon Alltag; zu feiern gibt es schließlich nahezu immer etwas.

Ein ungläubiges Schmunzeln kann man sich hingegen im Falle des Hupverbots im Kurpark Salzelmen nicht ganz verkneifen. Wie man nämlich aus einem Bericht der Schönebecker Volksstimme vom 13. März 1961 erfährt, wurde eine dementsprechende Maßnahme im damaligen Volksbad getroffen. Unter dem Titel "¿Fliegende Holländer\' im Volksbad" geht aus der Zeitung hervor, dass der damalige Chefarzt Dr. Jung gemeinsam mit der Verkehrspolizei beschlossen hatte, die Straße Am Gradierwerk für den gesamten Fahrzeugverkehr zu sperren. Im Zuge dessen wurden weitere Maßnahmen erwirkt, die einen Strafenkatalog für Zuwiderhandlungen und eben auch jenes Hupverbot zur Folge hatten.

Doch was war überhaupt passiert, dass die Verantwortlichen zu solchen Schritten greifen mussten? Ein Blick in die alte Volksstimme klärt auf. "Eine ganze Reihe von rücksichtslosen Kraftfahrern hatte sich über die (...) angebrachten Verkehrszeichen hinweggesetzt", so das Blatt. Doch damit nicht genug. So erfährt man außerdem, dass Passanten "spät am Abend laut singend durch das Kurgelände" gezogen seien.

"Ich kann mir das Verbot sehr gut vorstellen", sagt Christiane Karow. Die dienstälteste Mitarbeiterin des Soleparks zeigte sich allerdings trotz ihrer über 30-jährigen Erfahrung in Salzelmen überrascht vom Hupverbot. "Wir haben trotz intensiver Recherchen nichts dazu gefunden", erklärt die 58-Jährige.

"Die damaligen Verantwortlichen werden sich schon etwas dabei gedacht haben", meint Britta Simon, stellvertretende Betriebsleiterin des Parks. In der Tat. So sahen die Kurleitung und die Verkehrspolizei die Ruhe der erholungsbedürftigen Menschen gefährdet: "Hier (...) Verständnis aufbringen, heißt, die vom Verantwortungsbewusstsein getragene Einstellung (...) zur ganzen Gesellschaft beweisen", so die damalige Schönebecker Verkehrspolizei.

Auch wenn das Hupverbot offensichtlich nicht offiziell aufgehoben wurde, hält einen heute natürlich kein Polizist wegen eines derartigen "Vergehens" an. Aber: "Solche Regel", führt Britta Simon fort, "ist ja in dem Sinne noch aktuell, da wir ein Erholungsbereich sind." Zudem gebe es mit dem Radfahrverbot im Park eine weitere Maßnahme zum Schutz der Spaziergänger, wie die 44-Jährige erklärt. Dies sei im Gegensatz zum ruhestörenden Lärm ein größeres Problem, wie man von den Angestellten des Soleparks erfährt. "Unser Gradierwerk dient ja sozusagen als Lärmschutzwand", bemerkt Linda Pickert (26) augenzwinkernd. Hupende Autos oder klingelnde Fahrräder seien weniger ein Problem als wüst durch die Gegend rasende Radler, so die Frau vom Kurmarketing.

Dem etwas anderen Jubiläum wurde dennoch mit einem kleinen, nicht ganz legalen Hupkonzert gedacht.