1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. "Der Tod muss nicht durch Vorschriften geregelt werden"

Zur Zulässigkeit von Trauerkreuzen an Straßenrändern sagt Ministeriumssprecher Harald Kreibich: "Der Tod muss nicht durch Vorschriften geregelt werden"

Von Andreas Pinkert 14.04.2011, 06:27

Trauerkreuze, mit denen Angehörige an Unfallopfer erinnern, sind ein Phänomen, das nicht nur an den Straßenrändern von Bördeland auftaucht. Nach dem gestrigen Volksstimme-Bericht über die Zerstörung einer solchen Stelle fragten Leser auch danach, wie das Aufstellen solcher Gedenkstellen gesetzlich geregelt ist. Harald Kreibich gibt als Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr darüber Auskunft.

Biere. Wie Anett Ziehm aus Biere haben zahlreiche weitere Leser, die ihren Namen nicht nennen wollten, ihren Unmut darüber ausgedrückt, dass die Trauerstelle im Gedenken an ein junges Unfallopfer am Radweg zwischen Biere und Schönebeck mutwillig zerstört wurde (Volksstimme berichtete).

"Zu Trauerkreuzen am Straßenrand gibt es keine gesetzliche Regelung"

Einige Leser stellten in diesem Zusammenhang auch die Frage nach gesetzlichen Regelungen. Ist das Aufstellen von Trauerkreuzen an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen erlaubt? Muss dies angemeldet werden? Was müssen trauernde Hinterbliebene dabei beachten?

"Es gibt für dieses Phänomen keine gesetzlichen Regelungen", erklärt Harald Kreibich, Sprecher des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr in Magdeburg auf Volksstimme-Nachfrage. Auch er zeigt für eine mutwillige Zerstörung solcher Gedenkstellen keinerlei Verständnis.

"Wir handhaben es in der Praxis so, dass diese Gedenkstellen geduldet werden", sagt Kreibich. In solchen Fällen komme es mit Blick auf die Hinterbliebenen weniger auf Paragraphen als einfach auf ein gewisses Maß an Pietät und zwischenmenschliches Verständnis an. Er sieht in diesem Fall keine Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung. "Davon gibt es bereits genug. Dann muss nicht auch noch der Tod durch Vorschriften geregelt werden."

Obwohl das Aufstellen rein rechtlich gesehen auch nicht ausdrücklich erlaubt sei, würde wohl keiner dieser Praxis ein Verbot aussprechen wollen. Dem Ministerium liege zudem keine Statistik vor, aus der abgelesen werden kann, ob diese Form des Trauerns an den Straßenrändern der Region zu- oder abgenommen hat.

"Angehörige sollten bei aller Trauer Grundsätzliches beachten"

"Erfahrungsgemäß verschwinden die Gedenkstellen nach einer bestimmten Zeit von allein wieder", sagt Kreibich. Aufgestellte Kerzen, Kränze, Kreuze, Blumen oder Erinnerungstafeln sollten nicht auf die Fahrbahn ragen und den Verkehr nicht behindern. In ihrer Gestaltung sollten sie dezent sein und Kraftfahrer nicht vom Straßenverkehr ablenken.

"Vor allem im Hochsommer sollte mit dem Aufstellen von Grabkerzen auch an den Brandschutz gedacht werden", sagt Kreibich.

Doch behindern die Trauerkreuze nicht die Mäharbeiten an den Straßenrändern? "Jeder Mitarbeiter wird mit dem Mäher diese Stelle sicherlich auslassen", sagt Kreibich und appelliert an ein gewisses menschliches Einfühlungsvermögen.

Im Fall des Trauerkreuzes von Biere hat dies allerdings ausgesetzt.