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Schöffengericht Aschersleben spricht Atzendorferin der Beihilfe schuldig Verlobte des "Drogen-Bauern" verurteilt

Von Detlef Valtink 18.01.2011, 04:26

Aschersleben/Atzendorf (mz). Ramona W, die Verlobte des "Drogen-Bauerns" Pedro H. ist vom Schöffengericht Aschersleben der Beihilfe zum Anbau und zum Handel von Betäubungsmittel in nicht unerheblichen Mengen schuldig gesprochen worden. Das Gericht folgte dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte die Atzendorferin zu einer zehnmonatigen Gefängnisstrafe, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist.

"Das Gericht ist davon überzeugt, dass Sie es gewusst haben", widersprach Richterin Elke Plaga der Argumentation der Verteidigung, die in der Beweisführung keine belastbaren Anhaltspunkte für eine bewusste Förderung und die objektive Beihilfe der Atzendorferin erkannt haben wollte und auf einen Freispruch plädierte. "Es ist ein reiner Indizienprozess, da es keine Beweise gibt, dass Ramona W. das Wissen hatte, was geplant und durchgeführt wurde", meinte Rechtsanwalt Matthias Berger, der seiner Mandantin auch zubilligte, dass auch in einer jahrelangen Beziehung durchaus auch Dinge geheim bleiben können.

"Was wäre, wenn ihre Tochter in einigen Jahren drogenabhängig würde?"

Beweise, dass Ramona W. direkt in die Abläufe involviert war, konnten während der Gerichtsverhandlung nicht erbracht werden. Einerseits schwieg die Angeklagte und ließ sich auf kein Geständnis ein und andererseits konnten auch keine Spuren, die eindeutig der Atzendorferin zugeordnet werden konnten, an den Tatorten sichergestellt werden. Gegen die Verlobte des zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten Pedro H. (Volksstimme berichtete) sprach, dass sie alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte, wenn auch teilweise erfolglos, um Eigentümerin des Grundstückes und der Gebäude der ehemaligen LPG-Schweinezuchtanlage zu werden. Zudem hatte sie, wie die Staatsanwaltschaft titulierte, einen "Scheinmietvertrag" mit einem der verurteilten vietnamesischen Haupttäter abgeschlossen hatte. Darin war vereinbart worden, dass die Halle zur Einlagerung von Textilien genutzt wird und eine in bar zu entrichtende Miete von monatlich 265 Euro zu zahlen ist.

"Hätten Sie die Halle nicht zur Verfügung gestellt, wäre der Cannabis-Anbau nicht möglich gewesen", argumentierte Elke Plaga. Erschwerend gewertet wurde auch, dass Ramona W. auch ihren Firmentransporter zur Verfügung gestellt hatte und auch Mitarbeiter ihrer Firma "leihweise" beim Aus- und Umbau halfen beziehungsweise auch in der "Drogen-Plantage" arbeiteten.

"Sie haben billigend in Kauf genommen, dass Straftaten vorgenommen werden. Berücksichtigt werden muss auch, dass eine Verzahnung von persönlichen und Arbeitsleben da war. Und als gestandene Geschäftsfrau sollte man schon mal fragen, was da passiert", hielt das Gericht Ramona W. vor. Es sei zudem lebensfremd und blauäugig, vor solchen Vorgängen die Augen zu verschließen.

"Auch haben Sie ausgeblendet, welche Tragweite die Straftaten haben", sagte Elke Plaga und fragte die Atzendorferin: "Was wäre, wenn ihre Tochter in einigen Jahren drogenabhängig würde?"