1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Klage gegen Kostensatzung nicht einfach

Gebührensatzung Egeln Klage gegen Kostensatzung nicht einfach

Von Thomas Höfs 05.12.2014, 02:21

Egeln l Wenn der Verbandsgemeinderat in der kommenden Woche eine Kostensatzung für die Kinderbetreuung in der Egelner Mulde beschließt, könnten sich einige Eltern überlegen, dagegen juristisch vorzugehen. Allerdings ist dies nicht so einfach, wie Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr auf die Anfrage eines Bürgers erläuterte. Da die freien Träger der Kindereinrichtungen die Rechnungen auf Grundlage der Satzung ausstellen, lohnt der Widerspruch hier nicht. Denn er dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben. Das liegt an der Rechtskonstruktion der Betreuungsverträge zwischen den Eltern und den von freien Trägern geführten Einrichtungen. Anders sähe die Situation aus, wenn die Verbandsgemeinde selbst Einrichtungen betreiben würde.

Da es aber keine kommunalen Kindereinrichtungen in der Verbandsgemeinde gibt, müssten die Bürger einen Umweg nehmen, um die Satzung juristisch anzugreifen, schilderte der Verbandsgemeindebürgermeister weiter. Die betroffenen Bürger müssten im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens innerhalb von einem Jahr das Oberverwaltungsgericht anrufen, machte Stöhr deutlich. Nur so könnten sich die Bürger gegen die Satzung wehren, wenn sie es für notwendig erachten.

In dem Verfahren würden die Verwaltungsrichter dann prüfen, ob die Kommune die Gesetzesvorgaben von Bund und Land befolgt haben.