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Löderburger Kommunalpolitiker wollen Grundstücksbesitzer mit Willensbekundung schonen Rat stemmt sich gegen Wiest-Vorstoß

Von René Kiel 06.02.2015, 02:17

Der Vorschlag der Stadtratsfraktion UWG Salzland/AfD, die Grundstücksbesitzer in Löderburg für die Dorfsanierung stärker zur Kasse zu bitten, stößt im Ortschaftsrat auf Ablehnung. Auch die Verwaltung rät davon ab.

Staßfurt/Löderburg l Die von Fraktionschef Hartmut Wiest in der Dezember-Stadtratssitzung vorgestellte Variante gehe sehr zu Ungunsten der Löderburger Hauseigentümer, sagte Ortsbürgermeisterin Evlira Bartsch (Linke) in der jüngsten Ortschaftsratssitzung.

"Hinzu kommt, dass die Gelder, die bei der Endabrechnung mehr eingenommen werden, auf Heller und Pfennig an das Land abgeführt werden müssen", fügte sie unter Hinweis auf ein Gespräch mit Vertretern der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft mbH (Saleg) hinzu.

Sein Unverständnis äußerte auch Christian Neubauer (FDP). Den von Wiest verlangten Mehraufwand könnten viele Hauseigentümer des Dorfes nicht bezahlen, sagte er. Es sei schlecht gewesen, dass man diesen Punkt von der Tagesordnung genommen habe. "Da muss man sich mit beschäftigen", so Neubauer.

Die Gemeinde Löderburg war 2001 in das Förderprogramm des Landes für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich aufgenommen worden. Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet von den Grundstückseigentümern keine Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen durch die Gemeinde erhoben werden.

Die Kommune sei verpflichtet, stattdessen Ausgleichsbeiträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen von den Grundstückseigentümern im Sanierungsgebiet zu verlangen, informierte der Leiter des Fachdienstes Stadtsanierung und Bauen, Wolfgang Waschk. Dafür werde der Anfangsbodenwert, der sich ergibt, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre, und der Endwert nach Abschluss der Arbeiten verglichen. Die Höhe des Ausgleichsbetrages hänge somit allein von den durch die Sanierung bewirkten Bodenwertsteigerungen der Grundstücke ab. Letztere seien im Auftrag der Stadt Staßfurt durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Regionalbereich Harz-Börde beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation im Juli 2013 mit jeweils einem Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt worden, sagte Waschk.

Wiest hatte deutlich gemacht, dass die Stadt Staßfurt seit der Novellierung des Baugesetzbuches im Juni 2006 nunmehr durch Satzung bestimmen kann, dass der Ausgleichsbetrag ausgehend von dem Aufwand für die Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen in dem Sanierungsgebiet zu berechnen sei. Ein nützlicher Effekt dieser neuen gesetzlichen Regelung sei die mögliche Einnahmeverbesserung zugunsten des Stadthaushalts um wenigstens das Dreifache des bisherigen Ansatzes, sagte er.

"Das rettet den Stadthaushalt nicht."

"Bei einer Umlagefläche von 12,5 Hektar (125 000 Quadratmeter) kann man bei einer Werterhöhung von einem Euro je Quadratmeter Einnahmen in Höhe von maximal 125 000 Euro erzielen. Mit einer Satzung und einem Umlagesatz von zum Beispiel 30 Prozent wären es sogar 763 000 Euro", hatte Wiest ausgerechnet. Das wäre aber immer noch geringer als bei einer Straßenausbaubeitragssatzung, wo zirka 5000 Euro fällig würden, gab der Fraktionschef zu bedenken.

Angesichts des von Wiest aufgezeigeten höheren Einnahmepostens blieb Oberbürgermeister René Zok im Dezember nichts anderes übrig, als die Vorlage zurückzuziehen und von der Verwaltung überprüfen zu lassen.

Die Kommune könne entscheiden, ob sie dem Vorschlag von Wiest folgen wolle, sagte Waschk. "Wir sind momentan bei der rechtlichen Prüfung", so der Ressortchef. Das Ergebnis wolle man dann dem Bauausschuss und danach dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen. "Das rettet den Stadthaushalt nicht", meinte Waschk. Im Gegenteil, die Stadt müsste den Überschuss von rund 600 000 Euro laut Vertrag an das Land abführen.

Deshalb und aufgrund des Vertrauensschutzes sollte man bei der alten Variante bleiben. Dann bestünde die Möglichkeit, die Beiträge, die die Grundstücksbesitzer an die Stadt entrichten zur weiteren Verbesserung der Gehwege in Löderburg einzusetzen, sagte Waschk.

Die Ortsbürgermeisterin appellierte an alle Stadtratsfraktionen, dem Wiest-Vorstoß nicht zuzustimmen. "Es wäre verheerend, wenn man das anders macht als man das den Bürgern damals versprochen hatte", sagte Elvira Bartsch.

"Dieses Problem kommt auch auf Staßfurt zu."

Diese Position untermauerte der Ortschaftsrat mit dem einstimmigen Beschluss einer Willensbekundung, die von einer Werterhöhung und der Zahlung von einem Euro je Quadratmeter ausgeht.

"Dieses Problem kommt im nächsten Jahr auch auf Staßfurt zu. Aber da reden wir nicht von 2,5 Millionen Euro, sondern von rund 30 Millionen Euro", sagte Waschk.