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Gerichtsentscheidungen zu Umlagezahlungen sieht der Landkreis in der Egelner Mulde gelassen Kommunalaufsicht sieht keine Fehler

Von Thomas Höfs 07.03.2015, 02:24

War die Umlage der Verbandsgemeinde in den vergangenen Jahren zu hoch? Während dies die Verbandsgemeinde selbst so sieht, beurteilt die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises das Thema vorsichtiger. Offenbar aus gutem Grund.

Egelner Mulde l Kaum eine finanzielle Entscheidung auf der Ebene der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ließ die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in den vergangenen Monaten unkommentiert. Hatten die Stadt- und Gemeinderäte die Hundesteuern angehoben, gab es Post aus der Kreisbehörde. Wurde die Friedhofsgebührensatzung neu gefasst, weil die Zahlen frisch kalkuliert wurden, gab es Post von der Kommunalaufsicht. Immer verlangte die Kreisbehörde, dass die Kommunen noch tiefer in die Tasche des Bürgers greifen.

Bei der Hundesteuer machte die Behörde der Stadt Egeln gar selbst Vorschläge, was in der Kreisverwaltung als angemessen betrachtet werde.

Nur bei einem Thema ist die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in der Vergangenheit auffällig zurückhaltend gewesen. Immer wenn es um die Umlagen in der Verbandsgemeinde ging, hielt sich die sonst so mitteilsame Behörde sehr zurück. Schließlich verlangt der Landkreis selbst eine Umlage von den Gemeinden in seinem Kreisgebiet, um sich zu finanzieren. So wurde im vergangenen Jahr der Etat der Verbandsgemeinde zügig genehmigt, obwohl er eine Umlage von 70 Prozent von den Kommunen forderte. Zusammen mit der Kreisumlage sollten die Gemeinden 115 Prozent ihrer Einnahmen überweisen. Auf Klagen der Kommunen, dass die Umlagen seit Jahren die Finanzen der Gemeinden überstrapazieren, gab es keine Reaktion. Nun rudert die Verbandsgemeinde zurück. Kämmerer Ferdinand Hartl beruft sich hierbei vor allem auf ein Urteil des Verfassungsgerichts Sachsen-Anhalt aus dem Jahre 2006. Damals hatten die obersten Richter des Landes bereits festgestellt, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, wenn Kommunen mehr Geld in Form von Umlagen abgeben sollen, als sie selbst einnehmen. Später hatte das Bundesverwaltungsgericht ein ähnliches Urteil gefällt. Die Umlagen von Landkreis und Verbandsgemeinde könnten also für 2014 rückblickend rechtswidrig gewesen sein. So sieht es zumindest die Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde und auch Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr (parteilos). Er will die Umlage nun deutlich senken, damit den Mitgliedsgemeinden noch etwas von ihren Steuereinnahmen bleibt.

Nur hätte die Kommunalaufsicht wegen der bisherigen Gerichtsurteile nicht allen Grund gehabt, den Haushalt der Verbandsgemeinde zu beanstanden? Nein, meint die Pressestelle des Salzlandkreises. Ohne auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts einzugehen, hält die Kommunalaufsicht den Etat der Egelner Mulde für rechtens und bezieht sich dabei auf das Finanzausgleichsgesetz.

Daneben räumt die Kreisbehörde auch Kenntnis von einigen Gerichtsentscheidungen zu Umlagen in der Vergangenheit ein. Betrachtet werden müsse hier aber ein Zeitraum über zehn Jahre, hieß es zuletzt vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, teilte die Pressestelle mit. Weiter heißt es: "Die Verbandsgemeinde Egelner Mulde wurde zum 1. 1. 2010 aus den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde gebildet. Demnach kann die vorstehende Frage, ob die kumulierte Umlage (Kreis- und Verbandsgemeindeumlage) dazu führt, dass den Mitgliedsgemeinden der VerbGem EM (Egelner Mulde/d. Red.) auf Dauer die finanzielle Mindestausstattung abgeschöpft wird, da nicht auf einen Zehnjahreszeitraum abgestellt werden kann, noch nicht beantwortet werden. Zusammenfassend ist demnach festzustellen, dass die kommunalaufsichtlichen Entscheidungen der Vergangenheit nicht zu beanstanden sind."

Bleibt abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht den diesjährigen Haushalt der Verbandsgemeinde bewertet.