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Unvollständige und fehlerhafte Antragstellung ist der Grund Rat stimmt Bau einer Biogasanlage nicht zu

Von Nadja Bergling 16.02.2011, 04:29

Einstimmig hat sich der Gemeinderat Wolmirsleben gegen den geplanten Bau einer Biogasanlage ausgesprochen. Nicht zuletzt liegt das daran, dass von diesem Gebiet bereits Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Bürger ausgehen. Außerdem, so die Gemeinderäte, weist die Antragsstellung Fehler und Lücken auf. So wurde unter anderem ein Erholungsgebiet in der Nachbarschaft gar nicht berücksichtigt.

Wolmirsleben. Der Gemeinderat Wolmirsleben hat auf seiner Sitzung am Montagabend sein Einvernehmen zum Bau und Betrieb einer Biogasanlage verweigert. Grund dafür sind fehlerhafte beziehungsweise unvollständige Antragsunterlagen.

Antragsteller ist die Biogas Wolmirsleben GmbH und Co. Auf dem Flurstück 788 plant sie die Errichtung einer Biogasanlage. Die geplante Wärmeleistung soll 1256 Kilowatt und die elektrische Leistung 499 Kilowatt betragen. Das Landratsamt des Salzlandkreises hat im Dezember die Gemeinde Wolmirsleben am Antragsverfahren beteiligt und in einem Schreiben um eine Äußerung zu den entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuches sowie um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten.

Immissionspunkte nicht betrachtet

Doch nach der Prüfung der Unterlagen mussten auch das Bauamt und die Verwaltung der Verbandsgemeinde feststellen, dass man dem Bau nicht zustimmen und das Einvernehmen nicht erteilen kann. Die abgegebenen Unterlagen entsprechen nicht den vorhandenen Gegebenheiten, heißt es im Sachverhalt der Beschlussfassung, die den Gemeinderäten am Montagabend vorlag. So wurden unter anderem mehrere Immissionspunkte, wie die Fermentieranlage, nicht betrachtet. "Einige Sachverhalte wurden verdreht oder unvollständig aufgeführt", erklärte Bürgermeister Knut Kluczka dazu und vertritt damit ebenfalls die Meinung der Verwaltung.

"Ich gebe dabei zu bedenken, dass wir in der Nähe eine Anlage haben, von der logischer Weise Geräusch- und Geruchsimmissionen ausgehen. Man hantiert schon wieder mit einer neuen Anlage, obwohl teilweise Punkte der vergangenen Antragstellung noch gar nicht umgesetzt wurden. Es wurde damals gesagt, dass nach dem Bau der Anlage dort Messpunkte errichtet werden sollen.

Davon fehlt jede Spur. Wir lagen bei der letzten Messung 0,4 Dezibel unter der maximal zulässigen Lautstärke. Wenn jetzt noch eine Anlage gebaut wird, ist es logisch, dass der Pegel überschritten wird", erklärte Gemeinderatsmitglied Jens Braune (UWGW) zu diesem Punkt.

Konkrete Aussagen fehlen im Antrag

Zudem ist in der Antragstellung von 1000 Transporten pro Jahr die Rede. Konkrete Aussagen dazu fehlen. "Es steht nicht geschrieben, auf welchen öffentlichen Straßen diese Transporte erfolgen sollen", fügte der Bürgermeister dazu an.

Außerdem bestehe für die direkte Nachbarschaft eine Baugenehmigung für eine Putenmastanlage mit 33 000 Tieren. "Diese wurde noch nicht zurück genommen und in der Antragstellung auch nicht berücksichtigt", machte Knut Kluczka deutlich. Deshalb sei mit einer Konzentration verschiedener Immissionen zu rechnen.

Ein weiterer Punkt ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wolmirsleben. Dort ist die Fläche als Mischgebiet ausgewiesen. Die beabsichtigte Nutzung entspricht aber nicht den Festsetzungen. Laut Baunutzungsverordnung dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten und Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Zudem wurde das im Flächennutzungsplan ausgewiesene Erholungsgebiet, die Gartensparte, gar nicht berücksichtigt. Es wurde als gewerbegebietsähnlich betrachtet.

Im Sachverhalt der Beschlussvorlage heißt es weiter: Die dem Antrag zugrundeliegenden Recherchen sind nicht lückenlos geführt, so dass eine Überarbeitung der Unterlagen zwingend erfolgen sollte.

Die Verwaltung ist zu der Auffassung gekommen, dass das beantragte Vorhaben nicht zulässig ist, weil gemäß Baunutzungsverordnung von dem Vorhaben "Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebietes, im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden".

Anforderungen müssen erfüllt werden

Der Paragraf 34 des Baugesetzbuches weist ebenfalls darauf hin, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden müssen. Genau aus diesen Gründen hat die Verwaltung empfohlen, dass der Gemeinderat sein Einvernehmen nicht erteilt.

Wenn die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass das Einvernehmen rechtswidrig versagt wurde, wird sie der Gemeinde Wolmirsleben die Ersetzung des Einvernehmens ankündigen und erneut anhören, die Entscheidung zu überdenken. Dann muss der Gemeinderat noch einmal darüber beraten und eine abschließende Entscheidung treffen. "Wir hoffen aber, dass das Landratsamt der gleichen Meinung ist wie wir", so Kluczka.