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WAZV-Verbandsversammlung beschließt Neuregelgung für AZV-Gebiet Übergroße Grundstücke nicht mehr teilweise beitragsfrei

Von René Kiel 28.05.2011, 06:29

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) "Bode-Wipper" Staßfurt hat in ihrer jüngsten Sitzung mehrere wichtige Satzungen geändert.

Staßfurt. Als brisanter erwies sich die Satzung des WAZV über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen Schmutzwasserentsorgung in der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, in der Stadt Hecklingen (außer Cochstedt), in der Stadt Staßfurt (nur in den Ortschaften Athensleben, Neundorf und Löderburg) sowie in der Stadt Aschersleben)nur in den Ortschaften Winningen und Wilsleben).

Speziell ging es hier um die Veranlagung von übergroßen Grundstücken. Bislang wurden solche Grundstücke im Gebiet des Abwasserzweckverbandes (AZV) "Bodeniederung" nur bis zu einer Größe von 1241 Quadratmeter herangezogen, informierte Dr. Rosenthal. "Die darüber hinausgehenden Flächen blieben beitragsfrei", fügte er hinzu. Es gebe aber eine Gerichtsentscheidung, wonach diese Regelung rechtsunwirksam sei. Dennoch wollte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Michael Stöhr, noch nicht über die Neufassung abstimmen. Weil sein Verbandsgemeinderat sich zu diesem Sachverhalt bislang noch nicht positionieren und ihm kein Abstimmungsergebnis vorgeben konnte, beantragte Stöhr die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung.

"Es gibt nichts Schlimmeres, als eine Satzung zu haben, die nicht rechtssicher ist"

"Wenn wir das nicht korrigieren, wird die Satzung beanstandet", drängte Dr. Rosenthal auf eine schnelle Entscheidung. Auch das Landesverwaltungsamt würde eine Satzung, bei der die über die Kappungsgrenze hinausgehenden Flächen nicht mit einem Beitragssatz von mindestens 25 Prozent herangezogen werden, nicht akzeptieren.

Ihm sei bis auf den AZV "Bodeniederung" nicht ein Abwasserverband in Sachsen-Anhalt bekannt, der in solchen Fällen von den Grundstücksbesitzern weniger als ein Viertel des Beitragssatzes verlange.

"Es gibt nichts Schlimmeres, als eine Satzung zu haben, die nicht rechtssicher ist", warnte auch Güstens Bürgermeister Helmut Zander (SPD), der die Sitzung als stellvertretender Verbandsvorsitzender leitete, vor einem weiteren Zeitverzug.

Die neue Satzungsversion lehnt sich an das Regelwerk des WAZV an. Es sieht vor, dass künftig auch im AZV-Gebiet für die Flächen, die über 1241 Quadratmeter hinausgehen, 25 Prozent Beiträge fällig werden. Diese Regelung erfolge nicht rückwirkend, betonte Dr. Rosenthal, sondern nur für die Grundstücke, die bislang noch nicht veranlagt wurden.

Da sich Michael Stöhr mit seinem Verschiebungsantrag nicht durchsetzen konnte, konnte die Verbandsversammlung die neue Beitragssatzung auf den Weg bringen.

Diskutiert wurde auch über die Neuregelung der Auf- wandsentschädigung der Mitglieder und des Vorsitzenden der Verbandsversammlung. Letzterer erhält künftig für seine ehrenamtliche Arbeit eine monatliche Pauschale von 179 Euro und die Vertreter aus den Mitgliedskommunen in Höhe von 89 Euro.

Bei der Neufassung der Entschädigungssatzung, die einstimmig beschlossen wurde, wurden die Vorgaben des Innenministeriums berücksichtigt, die für Verbände in der Größenordnung des WAZV gelten. Er versorgt zurzeit 51800 Einwohner mit Trinkwasser und entsorgt ohne den Bereich des Abwasserzweckverbandes "Bodeniederung" das Abwasser von zirka 30600 Einwohnern.

Einstimmig wurde auch die Verbandssatzung des WAZV geändert. "Das wurde durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg notwendig", sagte WAZV-Geschäftsführer Dr. Joachim Rosenthal. Danach müssen die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes in allen Mitgliedsgemeinden veröffentlicht werden. Das war bisher in der Stadt Kroppenstedt (Bördekreis) nicht der Fall.

Wie Dr. Rosenthal sagte, bestünde die Möglichkeit, die Mitteilungen des Verbandes auch im Generalanzeiger des Bördekreises abzudrucken oder, da die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung nunmehr eine Aufgabe der Verbands- und Einheitsgemeinden ist, diese in den Schaukästen aller Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Westliche Börde auszuhängen.

Aus diesem Grund entschied sich die Verbandsspitze und dann auch die Verbandsversammlung dazu, ein eigenes Amtsblatt rauszugeben.