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Stendalerin für 13-fachen Betrug bestraft Wer bestellt, muss auch bezahlen

28.07.2014, 01:37

Von Wolfgang Biermann

Stendal l 13-facher Betrug wurde einer 41-jährigen Stendalerin in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Stendal zur Last gelegt. Weil sie von Frühjahr bis Sommer vorigen Jahres "unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" bei einem Fernsehkaufsender diverse Sachen bestellt, diese aber nicht bezahlt hatte, verurteilte Strafrichterin Petra Ludwig die geständige, bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Angeklagte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á zehn Euro (600 Euro).

"Die Verlockung war einfach zu groß. Ich weiß, dass es nicht richtig war", rechtfertigte die ledige und berufstätige Mutter von drei Kindern die Bestellung unter anderem von Bekleidungsstücken, Kosmetika, im Gesamtwert von mehr als 400 Euro. Jetzt seien Verkaufssender auf ihrem Fernseher tabu, sagte sie dem Gericht.

"Wenn das nur nicht so viele Taten gewesen wären ...", monierte Richterin Ludwig. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 30 Euro (2400 Euro). 60 Tagessätze hielt die Richterin indes im Urteil für tat- und schuldangemessen. Und die Tagessatzhöhe reduzierte sie auf zehn Euro, weil die Angeklagte mit 900 Euro netto im Monat zwei Kinder ernähren müsse. "Das entspricht in etwa Hartz-IV-Niveau, da sind zehn Euro angebracht." Sichtlich erleichtert nahm die 41-Jährige das Urteil an. Es ist rechtskräftig.