Haftstrafe für 25-jährigen Stendaler Drogendealer muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
Stendal (br) l Das Landgericht Stendal hat am heutigen Montag einen Rolandstädter (25) wegen Drogenhandels mit Waffen in Tateinheit mit Führen eines verbotenen Gegenstandes zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter folgten mit ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin wollte hingegen eine Bewährungsstrafe für den zwei Mal wegen vielfachen Drogenerwerbs und -besitzes Vorbestraften. Mehr lesen Sie in der nächsten gedruckten Ausgabe der Volksstimme oder im E-Paper.