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27-Jähriger muss 200 Euro für Beleidigung von Polizisten zahlen "Ihr seid doch Diebe, Euch müsste man schlagen"

Von Wolfgang Biermann 22.12.2014, 01:20

Stendal l Um Beleidigung von Polizeibeamten ging es unlängst am Amtsgericht. 200 Euro muss ein in Stendal lebender 27-Jähriger als Geldstrafe zahlen, weil er zwei Polizisten bei einer Verkehrskontrolle beschimpft hatte. So lautet das Urteil, mit dem Strafrichter Ulrich Lentner dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte.

"Ihr seid doch Diebe, solche würden wir zu Hause schlagen", hatte der Angeklagte mit Migrationshintergrund nach Angaben der Beamten gesagt, als sie ihn am 27. Juli dieses Jahres mit 15 km/h zu schnell in der Tangermünder Straße in Stendal erwischt hatten. Dabei stellte sich zudem heraus, dass der zweifach vorbestrafte Angeklagte für einen in seinem Pkw befindlichen Jungen keinen vorgeschriebenen Kindersitz dabei hatte.

Der Fahrer habe sich geweigert den Zündschlüssel abzugeben, darum habe er ins Cockpit gegriffen und den Schlüssel abgezogen, Gewalt habe er nicht angewandt, sagte ein 50-jähriger Polizist als Zeuge aus. Er habe die Befürchtung gehabt, der ihm unbekannte Angeklagte wollte den Wagen starten und wegfahren, obwohl er ihm die Weiterfahrt mit dem ungesicherten Kind untersagt hatte.

Mann sei uneinsichtig und ungehalten gewesen

Der Mann habe sich "uneinsichtig und ungehalten" gezeigt. Einen Führerschein habe dieser auch nicht dabei gehabt. Weil die Situation zu eskalieren drohte, hatten die Beamten über Funk Verstärkung angefordert. Der zweite Beamte (49) bestätigte die Angaben seines Kollegen. Außerdem soll auch noch das Wort "Wegelagerer" gefallen sein. Ganz anders der Angeklagte. Er räumte wohl ein, dass er zu schnell gefahren sei und die Schlüssel "aus Trotz" nicht herausgezogen hätte: "Ich hatte es eilig, weil ich zur Arbeit musste."

Richter möchte den Vorfall "nicht verniedlichen"

Die beleidigenden Worte seien aber so nicht von ihm geäußert worden. Außerdem hätte ihn einer der Beamten in den Polizeigriff genommen und ihm "die geballte Faust durchs Gesicht gezogen". Darum habe er Anzeige wegen Körperverletzung gegen den 50-jährigen Beamten erstattet. Seine Angaben sollte die seinerzeit mit im Auto befindliche Lebensgefährtin bestätigen. Doch die verwickelte sich in Widersprüche, sodass für Richter Lentner "keine vernünftigen Zweifel" daran bestanden, dass der Angeklagte die Beleidigungen tatsächlich geäußert hat. Das seien wohl keine Beleidigungen der übelsten Art. Da gebe es aber nichts zu verniedlichen: "Polizisten müssen sich von niemandem so betiteln lassen."