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Außerdem Polizisten bei "Demo" beleidigt Inseler drohte mit Brandstiftung

06.02.2015, 01:16

Von Wolfgang Biermann

Stendal l "Ich nehme eine Fackel und fackle das ab." Diesen Satz hat nach gestern ergangenem Urteil des Amtsgerichts ein 34-Jähriger aus Insel am 23. Juli vorigen Jahres bei einer Art Demo gesagt und dabei mit der linken Hand auf das Haus in der Luise-Mewis-Straße gezeigt, in dem die beiden ehemals Sicherheitsverwahrten wohnen. "Der Sachverhalt ist klar: Das ist Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer schweren Straftat. Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren", begründete Richter Thomas Schulz die von ihm verhängte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à fünf Euro (450 Euro).

"Ich habe den Eindruck, der Angeklagte nimmt die Sache hier nicht ernst", hatte zuvor der Staatsanwalt moniert. Weil dieser "durch Geldstrafen nicht zu beeindrucken" sei, forderte er eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. "Ich weiß nichts mehr davon", hatte der neunfach vorbestrafte Angeklagte angegeben. Zuletzt ist der gebürtige Osterburger 2013 wegen Beleidigung eines in Insel im Einsatz befindlichen Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und zu einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen ein damals geltendes Versammlungsverbot.

"Nee" als lapidare Antwort auf Frage des Richters

Das aktuelle Urteil stützt sich auf die Aussage von zwei Polizeibeamten des Stendaler Reviers. So hatte eine 38-jährige Polizistin als Zeugin ausgesagt, dass sie etwa zwei Meter vom Angeklagten entfernt stand, als dieser die Drohung bei einer von ihm als "Veranstaltung" beim Landkreis angemeldeten Aktion getätigt habe. Sie habe ihm umgehend die Eröffnung eines Strafverfahrens in Aussicht gestellt. Zuvor sei eine aus etwa zehn bis zwölf Personen bestehende Gruppe schon zwei bis drei Mal an dem Haus vorbeigegangen.

Diese "Veranstaltungen" finden nach Aussage der Polizeibeamtin auch derzeit wöchentlich bis zweiwöchentlich statt - mit durchschnittlich acht bis 15 Beteiligten und im Beisein von Polizei und Ordnungsamt des Landkreises. "Eine Zeitlang jede Woche", hatte der Angeklagte auf die Frage des Richters nach der Zahl dieser sogenannten Veranstaltungen geantwortet. Dass er der Antragsteller für den 23. Juli war, wisse er nicht mehr. Es seien "immer unterschiedliche Anmelder". Der Landkreis hatte die "Versammlung" am 23. Juli unter Auflagen genehmigt, gab die Polizistin an. Weil der 34-Jährige der mehrfachen Aufforderung des Ordnungsamtes zum Ablegen einer Warnweste vor Ort nicht nachgekommen sei, laufe derzeit noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn. "Freiheitsstrafen stehen im Raum." Angesichts dessen regte Richter Schulz an, "mit so was aufzuhören".

Ein kurzes "nee" des Angeklagten war die Antwort. Der gestrige Prozess fand aus Sicherheitsgründen in Anwesenheit von zwei Justizwachtmeistern statt. Die Zahl der Zuhörer im Saal blieb mit drei aber sehr übersichtlich.