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Elternkuratorium des Bismarker Hortes kritisiert Satzungsentwurf der Einheitsgemeinde / Daniela Stritzke: "Unsere Kinder stehen nicht mehr im Mittelpunkt"

Von Axel Junker 23.04.2011, 06:29

Für die Kitas und Horte der Einheitsgemeinde Bismark soll künftig eine einheitliche Satzung gelten. Diese steht derzeit zur Diskussion. Das Elternkuratorium des Bismarker Hortes befürchtet, dass "mit der Satzung Dinge umgesetzt werden sollen, die weder dem Wohl unserer Kinder noch unserem Geldbeutel zugute kommen". Mit einem Brief wendet sich das Kuratorium nun an alle Eltern und erläutert seine Position.

Bismark. "Die Kinder stehen nicht mehr im Mittelpunkt", erklärt Daniela Stritzke mit Blick auf die neue Satzung für Kindertageseinrichtungen der Einheitsgemeinde Bismark. Nicht nur die Vorsitzende des Elternkuratoriums des Bismarker Hortes wundert sich über die Vorstellungen der Verwaltung, wie künftig die Betreuung der Kinder in den neun Kitas, der Krippe und den drei Horten der Grundschulen erfolgen soll.

Aufgrund der Gebietsreform soll künftig für alle 13 Einrichtungen eine einheitliche Satzung gelten. Hauptamtsleiterin Annegret Schwarz erläuterte im Februar den Entwurf im Sozialausschuss des Stadtrates der Einheitsgemeinde. In der Folge wurde und wird die Satzung in allen betreffenden Ortschaftsräten, in den Elternkuratorien und den Ausschüssen diskutiert, bevor sie dann vom Stadtrat beschlossen wird.

"Dass wir um Beitragserhöhungen nicht herumkommen, ist uns klar", erläutert Daniela Stritzke den Standpunkt des Kuratoriums. Bei einem Ganztagesplatz erhöht sich laut neuer Satzung die Gebühr von bislang 40 auf 55 Euro. Damit erklärt sich das Kuratorium auch einverstanden. Nicht einverstanden ist es, dass künftig eine Staffelung der Hortbetreuung erfolgen soll. Für bis zu drei Stunden sollen 35 Euro fällig werden, für bis zu 4,5 Stunden 45 Euro und für den Ganztagesplatz (bis sechs Stunden) besagte 55 Euro. "Wir wollen keine Staffelung", so Daniela Stritzke. "Wir möchten weiterhin den einheitlichen Gebührensatz, da die Betreuungszeiten sonst wenig flexibel sind."

Die Kinder würden nach der neuen Satzung aus Projekten, Angeboten oder Feierlichkeiten herausgerissen oder sogar ausgeschlossen, weil "ihre Betreuungszeit abgelaufen ist". Das pädagogische Konzept des "offenen Hortes" könnte nicht mehr umgesetzt werden und durch den unterschiedlichen Schulschluss der Kinder würde sich eine ständige Hin- und Her-Rechnerei ergeben.

Was das Elternkuratorium neben der Einführung eines Verpflegungsgeldes von drei Euro im Monat (zwei Euro würden ausreichen) vor allem erregt, ist ein zusätzlicher Tagessatz von vier Euro in den Ferien. Zu der Monatsgebühr würden allein für die Sommerferien Mehrkosten von 120 Euro entstehen. "Diesen Zusatzbeitrag lehnen wir kategorisch ab", erklärt Daniela Stritzke. "Viele könnten es sich nicht mehr leisten, ihrem Kind ein tolles Ferienprogramm zu ermöglichen und die Kinder werden dann zu den Großeltern abgeschoben." Im Gegensatz dazu würde die Einheitsgemeinde für nicht erbrachte Dienstleistungen (bei Krankheit, Urlaub, Betriebsferien) eine Erstattung der Monatsgebühr verweigern.

Mit einem Brief an die Eltern will das Kuratorium nun über die Probleme mit der neuen Satzung informieren und mit Nachdruck Änderungen im Entwurf einfordern.